Überbrückungshilfen bis September verlängert

Am 9. Juni 2021 hat die Bundesregierung verkündet, dass die „Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbständige“ bis zum 30. September 2021 verlängert werden. Sie werden dann „Überbrückungshilfe III Plus“ genannt. Die Förderbedingungen werden beibehalten. „Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt“, heißt es in der Verlautbarung. Ab Juli 2021 können Unternehmen einen höheren Zuschuss...

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