Der Taxi-Anwalt spricht Klartext: Schadenersatz-Urteil könnte Signalwirkung haben!
Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. weiß an seiner Seite einen ausgewiesenen PBefG-Fachmann:
Rechtsanwalt Thomas Grätz.
Wir haben Herrn Grätz gebeten, ein genauso aktuelles wie richtungsweisendes Urteil im Kontext „Schadenersatz Miettaxi“ für uns zu kommentieren. Die Urteilsbesprechung finden Sie hier.
Soweit Sie die Original-Entscheidung benötigen, wenden Sie sich bitte unter Benennung Ihrer Mitgliedsnummer an christian.linz@taxi-bayern.de. Das Urteil übersenden wir Ihnen gerne in geschwärzter Form.
Wer ist eigentlich Thomas Grätz?
Thomas Grätz ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Personenbeförderungsrecht und seit vielen Jahren anerkannter Kommentator zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Er betreut den Standardkommentar zum Personenbeförderungsrecht „Fielitz/Grätz“ und hat darüber hinaus mehrere Fachpublikationen veröffentlicht, darunter auch das E-Book „Das Personenbeförderungsgesetz – erläutert für Taxi- und Mietwagenunternehmer“ sowie die beiden Standardwerke (Lehrbuch und Prüfungstest) für die IHK-Sach- und Fachkundeprüfung, die im Verlag Heinrich Vogel verlegt werden.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften fokussierte sich Grätz früh auf das Personenbeförderungsrecht. Von 1991 bis 2019 leitete er als Geschäftsführer den Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) bzw. Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) e. V. in Frankfurt und später in Berlin. Parallel dazu war er von 2004 bis 2019 Vizepräsident der International Road Transport Union (IRU) in der Fachgruppe „Taxi und Mietwagen mit Fahrer“.
In seiner Kommentierung des PBefG legt Grätz besonderen Wert auf die Praxistauglichkeit der Vorschriften für Taxi- und Mietwagenbetriebe. Das Standardwerk stellt neben den Gesetzestexten auch Verordnungen wie die Freistellungs- und Berufszugangs-Verordnung sowie Antrags- und Genehmigungsmuster übersichtlich dar und berücksichtigt neben dem Praxisbezug insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung.
Regelmäßig referiert Grätz auf Fachveranstaltungen. So gab er beispielsweise im Sommer 2023 im Rahmen der Conference Days des HUSS-Verlags (Fachpublikation Taxi-Heute) praxisnahe Empfehlungen für On-Demand-Verkehre, insbesondere für Sammel- und Linienbedarfsverkehr im ländlichen Raum. Er ist gerne gesehener sachverständiger Gast bei den relevanten Taxi-Veranstaltungen (u.a. Think-Tank 2024, Anti-Uber-Allianz im Februar 2025, während der Europäischen Taximessen, zuletzt 2024 usw.), Referent branchenbezogener online-Seminare und ist – ganz nebenbei – auch als Verbandssyndikus für den Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. tätig. Für Taxi Heute sowie den Münchner Taxikurier bespricht er regelmäßig Branchenthemen und aktuelle Entscheidungen der Gerichte.
Zu seinen aktuellen Arbeitsschwerpunkten zählt die juristische Begleitung der PBefG-Novelle 2021, die Einführung von Tarifkorridor und Mindestentgelten für Mietwagen insbesondere in Bayern, die Integration digitaler Mobilitätsdaten in behördliche Genehmigungsverfahren und die Reglementierung illegal agierender Plattform-Mietwagen.
Heute ist Rechtsanwalt Thomas Grätz als Berater und Analyst im Personenbeförderungsrecht tätig. Seine fundierten Bewertungen und praxisorientierte Kommentare unterstützen die Verkehrspolitiker in den Kommunen, die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden und nicht zuletzt auch die Taxi- und Mietwagenunternehmen dabei, sich angesichts der wandelnden Anforderungen im aktuell schwierigen Mobilitätsbereich behaupten müssen.

Ein Mann der Branche im (Un)-Ruhestand.