Erleichterte Entbindung von der Betriebspflicht wegen Corona-Virus
Betriebspflicht bis zum 30. April 2022 verlängert
Sehr geehrte Kollegen,
das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die erleichterte Entbindung von der Betriebspflicht bis zum 30. April 2022 verlängert.
Näheres entnehmt bitte dem beigefügtem Schreiben.