Umsetzung Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) | Frist: 28. Juni 2025
1. Was ist das BFSG – und warum betrifft es Taxiunternehmen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen bis spätestens zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/882, die in Deutschland mit dem BFSG in nationales Recht umgesetzt wurde.
Für Taxi- und Mietwagenunternehmen ist das Gesetz u.a. relevant, wenn digitale Angebote bereitgestellt werden, zum Beispiel:
- online-Bestellmöglichkeiten (z. B. online-shops)
- Smartphone-Apps für Fahrtenbuchung und Kundenservice usw.
- Digitale Zahlungs- oder Rechnungssysteme
- Elektronische Kundeninformationen (z. B. Fahrtstatus per App)
- Digitale Fahrtenvermittlung über Partner- oder Vermittlungsplattformen

Wichtig: Es geht bei der Frage des BFSG nicht um die Barrierefreiheit des eingesetzten Fahrzeugs (!), sondern um die digitale Zugangsmöglichkeit zur bereitgestellten IT.
2. Wer muss handeln – und wer nicht?
Verpflichtet sind alle Taxi- und Mietwagenunternehmen, die digitale Leistungen (Apps, Websites, digitale Zahlungsfunktionen) anbieten – unabhängig davon, ob sie “selbstfahrende Eintaxiunternehmer” oder Mitglieder bzw. Anschlussteilnehmer einer größeren Genossenschaft oder Funk-Zentrale sind.
Ausgenommen sind nur Kleinunternehmen, die folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen:
- Weniger als 10 Mitarbeitende
- Weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz
- Es werden keine digitalen Dienstleistungen im Sinne des BFSG angeboten
Unsere Einschätzung: In der Praxis werden vermutlich Taxi-Unternehmen betroffen sein, insbesondere, wenn sie an eine Funkzentrale, App-Vermittlung oder Internetbuchung angebunden sind.
3. Welche Anforderungen gelten für Taxi-Unternehmen konkret?
a) Barrierefreie Website oder App
Ihre digitalen Informations- und Buchungssysteme müssen ab Juni 2025 folgende Anforderungen erfüllen (gemäß WCAG 2.1, Stufe AA):
- Textalternativen für verwendete Bilder und Symbole
- Einfache Bedienbarkeit (auch ohne Computer-Maus)
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Ausreichende Farbkontraste
- Klare Navigationsstruktur
- Verzicht auf Blinkeffekte oder irreführende Animationen
b) Barrierefreiheitserklärung
Ihre Website / App muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten. Hier müssen die Nutzer der Website eine Kontaktmöglichkeit für eine Rückmeldung vorfinden, um etwaige Barrieren mitteilen zu können. Eine solche Pflichterklärung (Feedback-Formular) finden Sie hier.
c) Zukunftssichere Planung
Auch erweiterte Funktionen und Features einer Vermittlung-App, wie beispielsweise die Fahrerbewertung, der Zahlungswunsch oder auch eine Fahrzeugauswahl, sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen konnte für die Umsetzung des BFSG leistungsstarken Kooperationspartner gewinnen:
Die Camindu GmbH aus Mainaschaff hat in Sachen IT-Barrierefreiheit die Initiative aktion-barrierefrei.org gestartet. Die Mitglieder unseres Landesverbandes können Sie sich kostenfrei beraten lassen.
Auch ein Webinar können wir Ihnen kurzfristig anbieten:
- Dienstag, der 24. Juni um 10.00 Uhr
Thema: „Stichtag 28.06.2025: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was ist zu tun?“
Stefan Straßburg (COO von action-barrierefrei.org):
„Es wird spannend – die nächste große Baustelle. Wer die Barrierefreiheit weiter aufschiebt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, im Extremfall sogar die Abschaltung der Website sowie Klagen, Schadensersatzforderungen oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. In unserem Webinar erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen für barrierefreie Websites gelten und welche Sofortmaßnahmen Sie umsetzen können, damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“
Für die Teilnahme am Webinar registrieren Sie sich gerne unter folgendem Link:
Hinweis: Das Webinar wird live aufgezeichnet. Wir werden den Mitgliedern des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. den entsprechenden Link im internen Bereich der Website zur Verfügung stellen. Sie können das Webinar im Nachgang gerne streamen.
Eine kompakte Zusammenfassung zum Kontext “BFSG” finden Sie hier.
Links & Dokumente in diesem Artikel
- Aktion Barrierefrei – https://www.aktion-barrierefrei.org/
- Anmeldung Webinar
- Feedback Formular
- Merkblatt BFSG (PDF Download)
- Camindu.de (Dienstleister)