Zoll packt aus: Taxi-Unternehmen wollen raus aus dem Generalverdacht!
Mit dem Zoll kommt Licht ins Dunkel der Schwarzarbeit
Die Zollstatistik 2024 vom 03. Juni 2025 ist einen Blick wert. Die bundesdeutsche Behörde ist mit seinen über 48.000 Beschäftigten ein wichtiger sicherheitspolitischer Akteur, ein starker Partner der Wirtschaft und Garant für die Finanzierung staatlicher Handlungsfähigkeit. Die vorgelegten Zahlen sind beeindruckend:
Im Jahr 2024 leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) branchenübergreifend rund 97.000 Strafverfahren sowie 50.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die festgestellte Schadenssumme belief sich auf über 766 Millionen Euro.

Raus aus der Schmuddelecke
Das deutsche Taxi- und Mietwagengewerbe war in der Gesamtschau der verschiedenen Branchen über viele Jahre überproportional Bestandteil der Zollstatistik. Dies wird sich mit der Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung allerdings ändern. Die TSE ist als Gamechanger anzusehen. Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. wird noch im Herbst 2025 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) darauf hinweisen, dass die aus seiner Sicht überholte Einstufung des Taxi- und Mietwagenverkehrs im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 2a SchwarzArbG) entfallen muss. Wir kritisieren insbesondere, dass in Absatz 1 Ziffer 3 das gesamte Personenbeförderungsgewerbe pauschal aufgeführt wird, ohne die verschiedenen Verkehrsarten differenziert zu betrachten. Die genannte Vorschrift dient nicht nur als Indikator für Branchen mit (deutlich) erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit, sondern wird auch in anderen Rechtsvorschriften als Grundlage herangezogen – etwa bei der Entscheidung über Bürokratieerleichterungen. Die pauschale Einstufung führt dazu, dass ordnungsgemäß und regelkonform arbeitende Taxi- und Mietwagenunternehmen von Entlastungen ausgeschlossen werden. Dies ist angesichts der Implementierung einer Technischen Sicherheitseinrichtung – spätestens zum 31.12.2025 – nicht mehr zeitgemäß. Zur Frage der TSE im Gelegenheitsverkehr haben wir mehrfach berichtet.
Im Zuge der anstehenden Novellierung des Gesetzes plant das BMAS laut Referentenentwurf eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Schwerpunkte sind digitalisierte Verfahren und risikobasierte Prüfansätze.
Unser Landesverband sieht hierin eine Chance, den § 2a SchwarzArbG so zu überarbeiten, dass die unterschiedlichen Strukturen innerhalb der Personenbeförderung sachgerecht berücksichtigt werden und der Taxi- und Mietwagenverkehr nicht länger unter einen undifferenzierten Generalverdacht fällt.

Aber: Dass die Fahrdienste von Bolt und Uber – nach wie vor – dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuzuordnen sind, versteht sich nach den jüngsten Erkenntnissen von selbst.
Im Rahmen großangelegter Razzien im Frühjahr 2025 gegen illegale Plattform-Fahrdienste in Nordrhein-Westfalen (neben Hessen, Baden-Württemberg und Berlin) wurden folgende Zahlen und Fakten bekannt:
- Datum und Umfang
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ordnete die Durchsuchungen für den 16. Januar 2025 an. In NRW sowie im Rhein-Main-Gebiet, Baden-Württemberg und Berlin wurden insgesamt 49 Objekte durchsucht. Dabei kamen über 150 Einsatzkräfte und zwei Spürhunde für elektronische Geräte und Bargeld zum Einsatz. - Tatvorwürfe
Den rund 30 Beschuldigten wird vorgeworfen, jahrelang Personenbeförderung im nennenswerten Umfang illegal vermittelt zu haben. Dringender Tatverdacht bestand in Bezug auf:- Illegale Beschäftigung von Fahrern (fehlende Sozialversicherungsmeldung)
- Umsatzsteuerhinterziehung für die über die Plattformen vermittelten Fahrten
- Bandenmäßige Urkundenfälschung (Gefälschte Personenbeförderungsscheine u.a.)
- Fahrzeuge und Vermögenswerte
- Über 100 Fahrzeuge (!) der Haupttäter wurden beschlagnahmt bzw. gepfändet
- Ein Vermögensarrest in Höhe von EUR 1,8 Mio. wurde vollstreckt
- Bargeld in beträchtlicher Höhe konnte sichergestellt werden: EUR 238.000,00 in einem Gefrierfach (!) und bis zu EUR 500.000,00 in einem weiteren Objekt (der berüchtigte Tresor-Wurf aus dem Fenster)
Geschätzte Schadenssumme
Die Ermittler gehen von einer Gesamtschadenssumme durch nicht gezahlte Steuern und Sozialabgaben von rund EUR 2 Mio. aus. Die Zahlen betreffen alleine die Frühjahrsrazzia 2025 in NRW (und teils andere Bundesländer).
Diese Zahlen zeigen die Dimension der kriminellen Strukturen, die über digitale Vermittlungsplattformen Personenbeförderung durchführen, und untermauern die Forderung des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. nach schärferen gesetzlichen Regelungen und insbesondere effizienteren Zugriffsrechten für Ermittlungsbehörden.
Unter diesen Voraussetzungen kann es keine ernsthaften Zweifel daran geben, dass die Subunternehmer von Uber + Bolt weiterhin dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung unterliegen müssen.

Der anständige Taxi- und Mietwagenunternehmer will mit diesem Gesindel nichts zu tun haben.