Newsletter Nr. 10/2024
Aus einer größeren bayerischen Stadt wurde uns ein kurioser Vorgang gemeldet.
Diese nordbayerische Stadt hat einen größeren Veranstaltungssaal, der mit gut besuchten Events, beispielsweise Theatervorführungen, Konzerten usw. ausgebucht ist. Direkt an diesen der Kommune gehörenden Saal grenzt eine kostenpflichtige Parkfläche an, die von einer Parkplatzbewirtschaftung überwacht wird. Der Servicedienstleister heißt Mobility Hub Parkservice GmbH mit Sitz in Grünwald.
Dass eine attraktive innerstädtische Parkfläche häufig sachfremd von Fahrzeugen genutzt wird (insbesondere in Bereichen mit hohem Parkdruck) ist nicht außergewöhnlich und der Grund dafür, warum eine Parkraumüberwachung durch Einstell- und Nutzungsbedingungen für Ordnung sorgen und insbesondere das Wildparken unterbinden soll. Wir kennen das von Parkplätzen bei Aldi, Obi und Co. Soweit alles gut.
Außergewöhnlich ist allerdings, wenn sich in der parkplatzüberwachten Zone ein Taxi-Warteplatz der Kommune befindet.
Es kam, wie es kommen musste. Der Taxi-Unternehmer, dessen Taxi anlässlich einer Veranstaltung am dortigen Bedarfsplatz gewartet hatte, erhielt eine Zahlungsaufforderung wegen eines angeblichen Vertragsverstoßes. Das Taxi hätte durch Befahrung der parkraumüberwachten Fläche (angeblich) einen Parkvertrag abgeschlossen und das fällige Entgelt nicht bezahlt, weshalb eine Vertragsstrafe zur Anwendung kommt. Kurios.
Nach unserer Auffassung: Abzocke vom Feinsten. Die Mobility Hub Parkservice GmbH war telefonisch mehrfach nicht zu erreichen. Auf E-Mail-Anfragen wurde nur unzureichend reagiert. Erst der Weg über die zuständige Stadtverwaltung brachte Abhilfe.
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