Am 13.12.2018 hat das Bundesverkehrsministerium zu einem intensiven und konstruktiven Meinungsaustausch mit dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) eingeladen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die beiden Themen, welche die vom Bundesverband vertretenen 36.000 Unternehmen derzeit besonders berühren: Wie geht es weiter mit den alternativen Antrieben und wie sieht der kommende Ordnungsrahmen aus?
Sehr zufrieden äußerte sich Michael Müller, Präsident des Bundesverbandes, über die interessanten Anhaltspunkte für die weitere gewerbepolitische Arbeit, welche in der Diskussion entwickelt wurden. Bundesminister Scheuer führte ein, dass für ihn das Taxigewerbe von sehr wichtiger Bedeutung bei der Gewährleistung der Mobilität ist: Das Gewerbe sollte dringend die Chance ergreifen, eine Leuchtturmfunktion bei den alternativen Antrieben einzunehmen. Der Bundesverband kritisierte zu dem Thema, dass die bisherige Gestaltung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von alternativen angetriebenen Fahrzeugen und Infrastruktur, welche zudem durch letztlich drei Ministerien verwaltet werden, so nicht zur kleinständischen Struktur des Gewerbes passt. Der Verkehrsminister forderte den Verband auf, den Finger in die offene Wunde zu legen und die Probleme bei der Antragsstellung auch belegt vorzutragen, dann werde er sich dafür einsetzen, dass z.B. im Taxibereich einzelne Fahrzeuge gefördert werden können. Zudem spreche er sich dafür aus, dass im kommenden Recht den Kommunen die Option gegeben wird, den Taxiunternehmen in den belasteten Städten technische Vorschriften für die Antriebsart vorschreiben zu können. Ebenfalls sagte er die Prüfung zu, ob nicht die Förderquote im öffentlichen Verkehr, also unter Einbeziehung der Taxenunternehmen, einheitlich festgesetzt wird. Im Moment erhalten Busse 80 % der Mehrkosten zu den bisher eingesetzten Fahrzeugmodellen, Taxen erhalten aber vergleichsweise nur geringe 40 %.
Beim zweiten Hauptthema, der künftigen Gestaltung des Rechtsrahmens, konnte das BZP-Präsidium zunächst verdeutlichen, wie digital die Branche schon jetzt aufgestellt ist. Insbesondere der Verweis auf die Vernetzung der Kern-Apps über die BZP-Schnittstelle sowie die bereits erreichte einheitliche Bestellung über die Taxi-Apps des Taxigewerbes in vielen europäischen Ländern und der geplante weitere internationale Ausbau wurde mit großem Interesse aufgenommen. Scheuer legte beim Thema „PBefG-Novelle“ zunächst dar, dass er keinesfalls die von der Presse kolportierte Aussage, er wolle Uber zulassen, so getätigt habe. Seine Aussage habe vielmehr gelautet, dass er sich neuen Anbietern nicht in den Weg stellen werde, sofern sie intelligente Konzepte für die kommende Mobilität vorlegen können. Michael Müller replizierte, dass man von Seiten des Gewerbes keinerlei Vorbehalte gegen on-demand-Konzepte habe, diese müsse und könne man mit dem sehr intelligenten System der gesetzlichen Experimentierklausel überprüfen, ob sie denn der Daseinsvorsorge dienten. Wogegen man etwas habe, sei das Rosinenpicken, das Herausschneiden besonders lohnend erscheinender Teile aus dem ÖPNV-„Gesamtkuchen“. Minister Scheuer fasste fünf Punkte zusammen, die in seinen Augen bei den anstehenden Diskussionen zu berücksichtigen sind:
- Die Kunden entsagen sich vom eigenen Fahrzeug.
- Der Rechtsrahmen müsse ein gesundes und faires Umfeld garantieren; dies mit Standards, die zwecks Qualitätssteigerung von Seiten des Gesetzgebers gesetzt würden, denn Qualität müsse sich mehr als bisher auszahlen.
- Das Personenbeförderungsgesetz soll sich nicht verschlechtern.
- Der Gesetzgeber habe zu berücksichtigen, dass der Trend zu on-demand in der Gesellschaft angekommen ist.
- Die Folgen des Rückzuges der Betriebe mit Großfahrzeugen aus dem ländlichen Raum sei eine Riesenchance für das Taxi- und Mietwagengewerbe.
Die BZP-Vertreter antworteten zu dem Katalog mit dem Verweis darauf, dass die Experimentierklausel des § 2 Abs. 7 des Personenbeförderungsgesetzes eine hervorragende Vorschrift sei, die auch von den Unternehmen des vertretenen Gewerbes stärker genutzt werden könnte. Im ländlichen Raum sei die fehlende Einbeziehung des Gewerbes mit einer der großen Hindernisgründe, deshalb sollte es stärker in die Nahverkehrsplanung eingebunden werden. Den Gedanken fand Andreas Scheuer ausgesprochen interessant, er werde diesen Punkt bei einem im Frühjahr stattfindenden Kommunalgipfel einführen.
Fazit der Gesprächspartner des Taxi- und Mietwagengewerbes war, dass sie sich darüber freuen, wie wichtig der Bundesverkehrsminister die Leistungen des Gewerbes im Gesamt-Mobilitätsangebot einordnet. Sie zeigten sich auch gleichzeitig sehr zufrieden darüber, dass ihm die Problemlagen des Gewerbes sehr am Herzen liegen und er die Bereitschaft verdeutlichte, die Branchenanliegen bei den kommenden Überlegungen insgesamt ausgleichend in die Novelle einzuarbeiten.