Inflationsausgleichsprämie IAP läuft aus!

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LV Direkt News – Dezember 2024 – CL

Achtung: die Inflationsausgleichsprämie (IAP) läuft aus.

Sie können als Arbeitgeber noch bis zum 31.12.2024 eine steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie an Ihre Beschäftigten auszahlen. Nach § 3 Nr. 11 c EStG ist diese Zahlung in Höhe bis maximal EUR 3.000,00 möglich.

Die IAP war Teil des sogenannten 3. Entlastungspaketes, welches die Ampelkoalition im Jahre 2022 auf den Weg gebracht. Hintergrund war die Verteuerung der Verbraucherpreise (daher „Inflations“-AP) sowie auch die deutlich gestiegenen Energiekosten. Mit dieser Maßnahme sollten Arbeitgeber eine steuerbegünstige Möglichkeit erhalten, mit der sie ihre Mitarbeiter zu unterstützen bzw. entlasten konnten. Bezugsberechtigt sind alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne, also unabhängig vom jeweiligen Beschäftigtenstatus (privilegiert sind Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, Azubis und Praktikanten usw.).

Bitte beachten Sie die formalen Voraussetzungen – ein kurzer Überblick:

  • Maximalzahlung EUR 3.000,00
  • Die IAP ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der IAP besteht nicht.
  • Die IAP ist eine arbeitgeberbezogene Sonderzahlung. Soweit ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern im Begünstigungszeitraum (= 26. Oktober 20222 bis einschließlich 31. Dezember 2024) gearbeitet hat, kann er von jedem Arbeitgeber eine IAP erhalten.
  • Die Einmalzahlung muss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden (also zusätzlich)
  • Der Entscheidende Zeitpunkt ist der Zufluss der IAP bei Arbeitnehmer (muss noch in 2024 sein)
  • Die Zahlung einer IAP muss auf der Gehaltsabrechnung als Inflationsausgleichsprämie gekennzeichnet sein  
  • Der Arbeitgeber kann bis zur Maximalgrenze entscheiden, ob er überhaupt, ggf. an welche Mitarbeiter und auch in welcher Höhe er eine IAP ausgekehrt. Allerdings sind arbeitsrechtliche Voraussetzungen zu beachten, die Sie bitte mit Ihrer steuerlichen Vertretung besprechen (z.B. die Frage der Gleichbehandlung aller Beschäftigten).

Die IAP endet 2024 unwiderruflich.


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