e-Rechnung | 2

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Newsletter Nr. 10/2024

Wir hatten bereits im Newsletter 08/2024 darüber berichtet:

Die Taxi- und Mietwagenunternehmen müssen, wie jeder andere Unternehmer auch, ab dem 01.01.2025 inländische Eingangsrechnungen im B2B-Bereich unter bestimmten Voraussetzungen empfangen können.

Hierzu stellt das Bayerische Landesamt für Steuern – Dienststelle München (Ihr „online-Finanzamt“), einen sogenannten Viewer zur Verfügung. Diesen Viewer für XML-Dateien können Sie unter den folgenden Internetadressen abrufen.

Grafik: BayLfSt

Mit dem über ELSTER nutzbaren e-Rechnungstool können Sie elektronische Rechnungen bis zu einer Größe von 10 MB im Dateiformat .xml, visualisieren (daher „Viewer“). Das online-Werkzeug ist per sofort verfügbar.

Wir halten das praktische und einfach zu bedienende Tool für einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der neuen e-Rechnungspflichten und freuen uns über den diskriminierungsfreien Zugang.  

Grundlegende Informationen zur e-Rechnung finden Sie hier. Auch das Bayerische Landesamt für Steuern, Dienststelle München, hat FAQ`s bereitgestellt.

 


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