Gefälschte Steuerbescheide

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LV Direkt News – März 2025 – CL

Aufgrund unserer Berichterstattung zur Fake-Post der IHK (Meldung Nr. 14 aus dem Newsletter 10/2024), erreichte uns eine Information aus dem Mitgliederbereich zu einer online-Betrugsmasche der anderen Art: in Bayern werden – offenkundig im großen Umfang – gefälschte Steuerbescheide (!) per Post versandt.

Die Adressaten werden aufgefordert, Geldbeträge an eine im Fake-Steuerbescheid angegebene Bankverbindung zu überweisen. Auf den ersten Blick erscheinen diese Steuerbescheide täuschend echt.

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Der betrügerische Anspruchsteller ist meist ein pseudo-Finanzamt oder auch mal die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“. Der Rechnungsempfänger, also die bayerischen Taxi- und Mietwagenunternehmen, werden mit einem kurzen Zahlungstermin zu einer nicht näher begründeten Nachzahlung aufgefordert. Das Schreiben enthält Worte wie „dringend“ und „zeitnah“ oder andere Formulierungen, die zusätzlichen Druck erzeugen. Bei dem uns vorliegenden „Bescheid“ handelt es sich um eine kleinere vierstellige Betrugssumme.

Unser Rat: Zahlen Sie bei fragwürdigen Bescheiden keinesfalls auf die angebliche Steuerschuld!

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat auf diese neue Betrugsart bereits reagiert und rät den Steuerpflichtigen zu einer gesunden Skepsis. Grundsätzlich sollten Sie bei auffälligen und auch unerwarteten Bescheide der Steuerbehörde die dort angegebene Steuernummer (und auch die Identifikationsnummer) mit Ihren eigenen Merkmalen vergleichen. Häufig finden sich auf den Schreiben nur Phantasie-Steuernummern. Achten Sie bitte außerdem auf ein ungewöhnliches Layout und vergleichen Sie bei Bedenken das Fake-Schreiben mit Ihren früheren Steuerbescheiden.

IAP ist wie bares Geld

Natürlich ist es auch hilfreich, wenn Sie sich die Plausibilität derartiger Schreiben von Ihrem Steuerberater oder vom zuständigen Finanzamt bestätigen lassen. Ein Anruf genügt.

Dass Sie bei diesem Telefonat keinesfalls die Kontaktdaten aus der gefälschten Zahlungsaufforderung verwenden dürfen, erwähnen wir nur am Rande. Ihr zuständiges Finanzamt – also das richtige Finanzamt – finden Sie im WWW indem Sie in das Schlagwortfeld Ihrer Suchmaschine den Namen Ihres Finanzamtes und „Kontakt“ hinzufügen.

Soweit Sie ein SEPA-Mandat für die Steuerbehörde vergeben haben (was wohl ein sehr häufiger Fall sein wird), müssen Sie ohnehin keine separate Zahlung vornehmen. Das Finanzamt bedient sich in diesem Fall selbst. Insofern empfehlen wir vor dem Hintergrund der gefälschten Steuerbescheide die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens.

 


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