Funktionsfähigkeitsgutachten | Linne & Krause

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Newsletter Nr. 1/2025

Im Rahmen der Feststellung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxi-Gewerbes werden derzeit in einer Reihe von bayerischen Kommunen Fragebogen versandt (z.B. aktuell Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen).

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Grafik: Linne und Krause GmbH

Was ist der Hintergrund?

Nach § 13 Abs. 4 PBefG kann die Genehmigungsbehörde die Erteilung einer Taxi-Genehmigung versagen, wenn die sogenannten „Öffentlichen Verkehrsinteressen“ dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Hierzu wird üblicherweise ein entsprechendes Gutachten durch die örtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden beauftragt.

Es gibt in der Bundesrepublik drei namhafte Ingenieurbüros, die diese Funktionsfähigkeitsgutachten nach § 13 Abs. 4 PBefG durchführen, darunter die Hamburger Firma Linne und Krause GmbH, eine renommierte Fachfirma, die seit vielen Jahren etwa 150 bundesdeutsche Verkehrsmärkte untersucht hat. Neben einer Vielzahl von Landkreisen, auch die großen Metropolen München, Köln, Düsseldorf, Bremen, Stuttgart u.a.

Konkret: Ein solches 13/4-Gutachten beschäftigt sich im Rahmen einer Mehrjahresbetrachtung mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung eines Taxi-Betriebes und fragt in einem 5-seitigen Fragebogen u.a. die folgenden Parameter ab.

  • die Angebots- und Nachfragesituation
  • die Entwicklung der Umsatzerlöse, der Betriebskosten- und der Gewinnsituation
  • die Einsatzzeiten des Fahrpersonals im Untersuchungszeitraum
  • die Kilometerleistung der Fahrzeuge im Untersuchungszeitraum
  • die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben

Das Ausfüllen des mehrseitigen Fragebogens muss sachlogischerweise korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Die Beantwortung der Fragen zu den betriebskalkulatorischen Daten kann üblicherweise durch Ihren Steuerberater durch Vorlage der Jahresabschlüsse und der BWA`s erfolgen.

Soweit Sie bei der Beantwortung des Fragebogens Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. Nachdem bei einer solchen statistischen Erhebungen (normalerweise) alle örtlichen Taxi-Unternehmen teilnehmen müssen, kann unser Landesverband auch gerne ein entsprechendes Webinar (online-Schulung) zum Ausfüllen des Fragebogens anbieten.

Wie gesagt: Sie wenden sich bitte an uns, soweit Sie Unterstützung benötigen.  


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