Wie der Fachkunde-Nachweis für Fahrerinnen und Fahrer von Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen des Gebündelten Bedarfsverkehrs aussehen soll, hat sich bei einem Runden Tisch des Bundesverkehrsministeriums etwas konkretisiert.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) wird sich in den kommenden Wochen offensichtlich dafür einsetzen, dass der im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geforderte Fachkundenachweis für Fahrer von Taxis, Mietwagen und im Gebündelten Bedarfsverkehr (GBV) mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Diesen Eindruck hat jedenfalls hat Patrick Meinhardt, Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbandes Deutschland (TMV), bei einem Runden Tisch im Ministerium am 26. August 2021 gewonnen.
Entscheidend wird es allerdings sein, dafür auch eine ausreichende Mehrheit der Länder im Bundesrat zu gewinnen, weil sie der Verordnung zustimmen müssen. Die meisten Bundesländer halten sich noch bedeckt und verweisen darauf, dass jetzt der Bund am Zuge sei, einen Vorschlag zu machen. Mit Blick auf die Neuwahl und die voraussichtlich schwierige Regierungsneubildung wird erwartet, dass eine bundeseinheitliche Regelung zum Fachkundenachweis nicht vor März 2022 in Kraft tritt.
Einig waren sich die Taxiverbände, dass der Fachkundenachweis die Themenbereiche Verkehrssicherheit, Fahreralltag sowie Klima- und Umweltschutz abdecken sollte. Meinhardt betonte, dass der Runde Tisch in einer sehr guten Atmosphäre stattgefunden hat. „Ich hätte mir aber gewünscht, dass dieses Gespräch schon vor sechs Monaten stattgefunden hätte“,
Matthias Roeser