Uber scheitert mit Berufung

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Das OLG Frankfurt hat das Verbot der Mietwagenvermittlung per Uber.-App bestätigt. Uber drohen empfindliche Strafen!

Die Berufung gegen das Urteil in Sachen Mietwagenvermittlung durch Uber (Az. 6 U 18/20) ist vom Oberlandesgericht Frankfurt zurückgewiesen worden, unter anderem wegen der fehlenden Lizenz.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Vollstreckbar wird es mit Vorliegen der schriftlichen Begründung. Ob eine Berufung zum Bundesgericht zugelassen wird und ob Uber diesen Weg einschlagen will ist ungewiss.

Das Landgericht Frankfurt hatte Ende 2019 einer Klage der Taxigenossenschaften stattgegeben und Uber die Vermittlung von Mietwagenfahrten mit Fahrer untersagt. Das Gericht war unter anderem der Ansicht, dass aus der Sicht des Fahrgastes Uber selbst die Dienstleistung erbringe und daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sei. Deshalb benötige Uber eine entsprechende Konzession, die es „unzweifelhaft“ nicht habe (Az. 3-08 O 44/19).

„Das heutige Urteil hat keinen Einfluss auf unser Vermittlungsmodell“ sagte ein Uber-Sprecher zur dpa. „Dieses hatten wir bereits nach der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt Ende 2019 grundsätzlich geändert, um den Anforderungen des Gerichts zu entsprechen.“

Somit folgt Uber weiter seiner Strategie, kleine Änderungen in seinen Ablauf einzubauen um dem Recht Genüge zu tun und weiterhin mit Lobby Arbeit eine Novelle zur Liberalisierung des Personenbeförderungsrechts zu erwirken.

Wenn die schriftliche Begründung zugestellt ist, könnten die Taxigenossenschaften jede von Uber vermittelte Fahrt anzeigen – dabei drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß. Der jahrelange Konflikt könnte also in den kommenden Wochen eskalieren. Allerdings hat die Vergangenheit auch gezeigt, dass die Zustellung eines Urteils der deutschen Justiz bei Uber in Amsterdam nicht einfach ist. Offenbar ist das auch ein Grund, warum Uber eine deutsche Niederlassung bisher lieber vermieden hat.


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