Ein aktuelles Arbeitspapier aus dem Bundesverkehrsministerium sieht die Abschaffung der Rückkehrpflicht und des Einzelplatzvermietungsverbots für Mietwagen vor. Der BZP wendet sich an Bundesverkehrsminister Scheuer und fordert Aufklärung über den Status des Papieres, welches einen Frontalangriff auf das ÖPNV-Verkehrsmittel Taxi darstellt.
Am Freitagnachmittag, 15.02.2019, tauchte ein Arbeitspapier aus dem Bundesverkehrsministerium mit äußerst brisanten Inhalten auf. Während der Status des Papieres bisher unklar ist, sind die Inhalte mehr als nur alarmierend und eine Kampfansage an das Taxigewerbe. Insbesondere die danach beabsichtigte Streichung der Rückkehrpflicht für Mietwagen würde das Ende des Taxis als ÖPNV-Verkehrsmittel einläuten.
Der BZP hat sich heute mit einem Brandbrief an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewendet und fordert Aufklärung, ob es sich um eine innerhalb des Ministeriums abgestimmte Positionierung handelt. Falls ja, würde dies teilweise diametral zu Aussagen des Verkehrsministers stehen, die dieser zum Beispiel im Spitzengespräch mit dem BZP-Präsidium im Dezember getätigt hat (Anm: siehe nächsten Bericht). Der Minister hatte dabei die elementare Bedeutung des Taxigewerbes als Teil des ÖPNV und Träger der Daseinsvorsorge hervorgehoben.
Inhaltlich sollen nach dem Papier zunächst die digitale Vermittlung von Beförderungsleistungen als genehmigungspflichtiger Verkehr ins PBefG integriert und Pooling-Dienste des ÖPNV als Sonderform des Linienverkehrs ausgestaltet werden. Schon viel schwerwiegender für das Taxigewerbe (und den klassischen Linienverkehr) aber die Forderung, dass das Poolingverbot in Gestalt der Einzelsitzplatzvermietung für Mietwagen grundsätzlich aufgehoben und die Aufhebung nur dann in Einzelfällen versagt werden kann, wenn eine Kannibalisierung des Linienverkehrs dessen Funktionsfähigkeit bedroht.
Viel gravierender und der eigentliche Totalangriff auf das ÖPNV-Verkehrsmittel Taxi ist die vorgesehene Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen. Denn die Rückkehrpflicht ist nach Wertung des BZP ganz wesentliches Abgrenzungsinstrument zwischen den Verkehrsformen Taxi und Mietwagen – mit völlig unterschiedlichen Aufgaben und Pflichten. Das Papier sieht hierfür auch keinen adäquaten Ersatz vor, das vorgeschlagene optionale „Aufstellverbot“ für bestimmte fahrgastreiche Bereiche taugt als Ersatzinstrument nicht einmal im Ansatz.
Allen Beteiligten muss unmissverständlich klargemacht gemacht werden, dass damit das Taxi als Instrument der Daseinsvorsorge ohne wirksamen Schutz dem Angriff multinationaler, allein profitorientierter Konzerne ausgesetzt und damit faktisch zum Frontalangriff freigegeben wird. Mit diesem Tenor hat sich der BZP mit heutigem Schreiben nicht nur an Verkehrsminister Scheuer, sondern auch an die Fraktionsspitzen der Regierungskoalition gewandt.
Der BZP erwartet jetzt nicht weniger als ein klares und unmissverständliches Bekenntnis der Politik zu einem funktionsfähigen Taxigewerbe, das über die Inhalte von Sonntagsreden hinausgeht. Darüber hinaus werden öffentlichkeitswirksame Maßnahmen für den Fall vorbereitet, dass eine klare Distanzierung der politisch Verantwortlichen zu den Inhalten nicht erfolgt. Hierüber werden wir zeitnah gesondert informieren, bis dahin bitten wir von Aktionen abzusehen.
(Deutscher Taxi- und Mietwagenverband BZP)