Nach dem Regierungswechsel in Berlin blickt das bayerische Taxi- und Mietwagengewerbe gespannt auf die kommenden verkehrspolitischen Entscheidungen. Der Koalitionsvertrag macht partiell ein Stück weit Mut (zugegeben: nicht an allen Stellen).
Mit den von unserem Verkehrsverband geforderten Positionen
- Schaffung eines eigenständigen Verkehrsministeriums
- Technologieoffenheit
- Ausbau- und Modernisierungspakt für den Öffentlichen Personennahverkehr
- Förderung der e-Mobilität
- u.a.

ist ein bescheidener positiver Ansatz zu erkennen. Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. wird die weitere Entwicklung kritisch begleiten.
Bei einer Frage werden wir allerdings nicht locker lassen: Wir fordern klare Regeln für ein „Level-Playing-Field“, für den fairen Wettbewerb der Verkehrsformen unter Beachtung gültiger sozialer Standards, insbesondere im Umgang mit internationalen Plattformanbietern wie Uber und Bolt. Unser Bundesverband TMV-Deutschland e.V. betont derzeit die Notwendigkeit, Vermittlungsplattformen stärker zu kontrollieren, insbesondere dann, wenn diese taxi-ähnlichen (meist taxi-gleichen) Spontanverkehr anbieten. Die Aufsichtsbefugnisse der örtlichen Behörden sind so auszugestalten, dass Sozialdumping und andere disruptive Verhaltensweisen nicht möglich sind. Einschlägig ist § 13 Abs. 4 PBefG. Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung…
Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V. setzt sich dafür ein, dass die tariflichen Möglichkeiten, die den Kommunen seit der Novelle des PBefG im Sommer 2021 zur Verfügung stehen, ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden. Mit der Möglichkeit eines Korridorfestpreises (sogenannter Tarifkorridor) und der Festlegung von Mindestfahrentgelten für die Verkehrsform Mietwagen stehen den Genehmigungsbehörden effektive Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Besteckkasten des PBefG muss nur genutzt werden. Zum Wohle des ÖPNV und – korrespondierend – zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxi-Gewerbes. Nicht ohne Grund ordnet der BGH die Verkehrsform Taxi dem überragenden Gemeininteresse zu.
Die neue Bundesregierung steht vor grossen Herausforderungen
Es sind die berechtigten Interessen des Taxi- und Mietwagengewerbes zu berücksichtigen. Die kommenden Monate werden zeigen, inwieweit die politischen Entscheidungen den Bedürfnissen der Branche gerecht werden. Wir werden die Entwicklung sehr genau beobachten. Nach der 100-Tage-Regelung, einer Faustformel, die einer neuen Bundesregierung üblicherweise zur Einarbeitung zugestanden wird, werden wir eine erste Analyse der politischen Arbeit der Grossen Koalition vornehmen.
Die Frist endet am 14. August 2025.
Links & Dokumente in diesem Artikel
- Koalitionsvertrag Union / SPD 2025 (PDF)
- Forderungen des Verkehrsverbands zum Koalitionsvertrag (PDF)
- Forderungen des Landesverbands an die Kommunen (PDF)