UBER | Regensburg | mit Gutachten als Download | 3

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Newsletter Nr. 09/2024

Wir berichteten bereits darüber, dass die Vermittlungsplattform Uber in Regensburg seit Anfang September 2024 aktiv geworden ist. Inzwischen gibt es Neuigkeiten. Zum Beispiel diese, dass der Uber-Verkehr – Generalunternehmer ist eine undurchsichtige Firma namens NR Transfer GmbH – rechtswidrig genehmigt wurde. Kaum zu glauben, aber Fakt.

Eine Episode, die gut und gern im „Königlich Bayerischen Amtsgericht“ hätte stattfinden können: Hintergrund ist, dass in genehmigungsrelevanten Fragen das PBefG eine Pflichtanhörung im § 14 Abs. 2 Satz 1 PBefG vorsieht. Legaldefiniert ist hier, dass

„Vor der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr […] die Genehmigungsbehörde die Gemeinde, in deren Gebiet der Betriebssitz des Unternehmens liegt, die nach Landesrecht für die Gewerbeaufsicht zuständige Behörde, die Industrie- und Handelskammer, die Fachgewerkschaften und Verkehrsverbände gutachtlich zu hören [hat].

Dieses gesetzlich vorgeschriebene Anhörverfahren ist nicht erfolgt, lediglich nach Genehmigungserteilung wurde auf beharrliche Nachfrage des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. eine Art Alibi-Anhörung durchgeführt. An diesem Kasperl-Theater der späteren pseudo-Anhörung haben wir uns allerdings nicht mehr beteiligt.

Tatsache ist: die Genehmigungserteilung an die NR Transfer GmbH steht im krassen Gegensatz zum Personenbeförderungsgesetz und ist ein Beispiel mehr dafür, wie schludrig und teils ignorant bayerische Behörden mit der einschlägigen Gesetzgebung umgehen.

Inzwischen interessierten sich für die dubiosen Vorgänge auch die Mittelbayerische Zeitung sowie der Bayerische Rundfunk und berichteten umfangreich darüber.

Foto: Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.

Erfreulich ist die Tatsache, dass für die Uber-Firma keine Ausnahme nach § 43 Abs. 1 BOKraft vom Erfordernis der technischen Ausrüstung mit Wegstreckenzähler und Alarmanlage erteilt wurde. Dies entspricht der aktuellen Verwaltungspraxis vieler bayerischer Genehmigungsbehörden, die derartige Ausnahmen inzwischen restriktiv handhaben und tatsächlich nur noch dann genehmigen, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind. Eine begrüßenswerte Entwicklung.

Was bedauerlicherweise auch in Regensburg nicht umgesetzt wurde (jedenfalls bis dato nicht) ist die  Erteilung einer Mietwagengenehmigung mit einem entsprechenden Ortszugehörigkeitsmerkmal. Wir hatten zu dieser Frage im Rundschreiben Nr. 04/2024 bereits ausführlich berichtet. Aus Sicht des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. ist eine solche Zuordnung der Ordnungsnummer zum jeweiligen Genehmigungsbezirk unter allen Umständen hilfreich. Insbesondere deshalb, weil aus dem umliegenden Landkreis Regensburg bereits erste Anfragen für Mietwagenverkehre vorliegen, die nach eigener Einlassung des Antragstellers für die Vermittlungsplattform Uber arbeiten möchten. Nachtigall, ick hör dir trapsen: Wir vermuten, dass der fragliche Mietwagenverkehr anschließend – ordnungswidrig – in der Stadt Regensburg angeboten wird. Ein aktuelles Beispiel für das unerwünschte Auseinanderfallen von Kfz.-Zulassung und Genehmigung nach PBefG sehen Sie hier: Die Kfz.-Zulassung ist in Bamberg. Die Genehmigung für die Verkehrsform nach § 49 PBefG ist aus der Stadt Fürth (Ordnungsnummer „Fü-S“ ist die Kennzeichnung für die Stadt Fürth). Der Verkehr des Mietwagens wird allerdings in der Stadt Nürnberg angeboten und durchgeführt.

Foto: Landesverband Bayerischer Taxi –und Mietwagenunternehmen e.V.

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. empfiehlt den bayerischen Genehmigungsbehörden aus Klarstellungsgründen das Ortszugehörigkeitsmerkmal durch Voranstellung der Kfz.-Ortsbuchstaben vor die eigentliche Ordnungsnummer schnellstmöglich umsetzen.

Zurück zu Regensburg: Inzwischen wurden mehrfach Gespräche mit den relevanten Stellen geführt. Erstaunlicherweise zeigt die IHK-Regensburg in der Causa „Uber“ eine tendenziell uninteressierte Haltung, die aus unserer Sicht nicht angebracht ist. Das Regensburger Taxi-Gewerbe – bekanntermaßen sind alle Taxi-Unternehmer zahlende Zwangsmitglieder bei der IHK – haben sicher mehr Engagement und Interesse verdient. Außerordentlich erfreulich ist es, dass das Regensburger Taxi-Gewerbe angesichts der Bedrohung durch die Uber-Fahrdienste ein Zeichen der Solidarität gesetzt hat. Die Taxi-Zentrale Regensburg eG ist dem Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. als Organisationsmitglied (komplett) beigetreten. Unser Gruß nach Regensburg: Willkommen in unserer starken Gemeinschaft. Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer wird sich weiterhin engagiert dafür einsetzen, dass sich der Raubtierkapitalismus einer US-amerikanischen Vermittlungsplattform im altehrwürdigen Ratisbona nicht durchsetzt.

Unsere Maßnahmen im Rahmen der Schädlingsbekämpfung sind angelaufen.

 

UBER | Verschiedenes

Flächendeckendes Vollzugsdefizit

Wie schamlos Uber das deutsche Personenbeförderungsgesetz mit Füßen tritt, können Sie den jüngsten Recherchen des Westdeutschen Rundfunks entnehmen. Es kann keine vernünftigen Zweifel mehr geben: Die Exekutive der Bundesrepublik hat in Sachen Uber und Co. die Kontrolle über das Geschehen bedauerlicherweise verloren.

Sehen Sie bitte hier den vollen Artikel des WDR.

Ruinöser Verdrängungswettbewerb

Frei nach der Devise „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ hat Uber (erneut) eine Studie in Sachen urbaner Mietwagenverkehr in Auftrag gegeben. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW Consult) hat sich erwartungsgemäß nicht entblödet, ein Lobeslied auf die App-Plattform zu singen. Das dreiste „Gutachten“ finden Sie hier zum Download.


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