Newsletter Nr. 09/2024
Hilfestellung für Krankenfahrten im Behindertenfahrdienst (Verkehrsform nach § 49 PBefG: Mietwagen)
Informationen für gesetzlich Versicherte der FDZ-Fahrdienstzentrale
Aufwand und Hintergründe von Beförderungsleistungen für Krankenkassen sind hinlänglich bekannt: Die Unternehmen der Personenbeförderung gehen in Vorleistung und eine Sicherheit der Übernahme der anfallenden Fahrtkosten ist nicht gegeben.
Unser Mitglied im Landesverband, die FDZ-Fahrdienst-zentrale (FDZ) aus Nürnberg, ist ausschließlich im sogenannten Sozialbeförderungsbereich tätig, d.h. im Bereich der Beförderung für Menschen mit hohem Hilfebedarf spezialisiert. Neben dem Hauptaugenmerk auf den Linienfahrdienst zu Behinderteneinrichtungen führt die FDZ auch Krankenfahrten durch.
Im Behindertenfahrdienst ist es üblich, dass Patienten die notwendigen Fahraufträge nicht selbst beim Fahrdienstanbieter bestellen, sondern Betreuende, Praxen, Heime, Krankenhäuser etc. dies übernehmen.
Solange der bürokratische Aufwand bei Krankenfahrten noch nicht durch eine dringend notwendige, digitale Lösung ersetzt wird, unterstützt die FDZ die Bestellenden mit einem Informationsschreiben für gesetzlich Versicherte zum Thema Krankenfahrten mit dem BTW (Behindertentransportwagen). Bedingt durch die Bestellung von „Dritten“ ist ein Nacharbeiten von falsch bestellten Krankenfahrten oder fehlerhaft ausgefüllten Krankentransportverordnungen schwierig.
Durch das Informationsblatt können schon vor Bestellung notwendige Voraussetzungen geklärt werden.
In erster Linie hilft das Schreiben jedoch, indem es bei allen am Prozess Beteiligten Verständnis schafft und für Transparenz bei Patient*innen und Befördernden sorgt. Für einen partnerschaftlichen Austausch und gemeinsame Unterstützung stellt die FDZ gerne ihren Entwurf zur Ansicht bereit.
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