Taxi ohne Mindestlohn wird schnell zum Maximum an Armut.
Mindestlohn 2026: Hintergrund und Fakten
In Deutschland wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01. Januar 2026 deutlich angehoben: von derzeit EUR 12,82 brutto pro Stunde auf EUR 13,90 brutto pro Stunde (Erhöhung: 8,4%).
Diese Anpassung ist Teil einer sozialpartnerschaftlich vereinbarten Anpassung durch die sogenannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften, Arbeitgeber und Arbeitsmarktexperten vertreten sind.

Diese Anhebung ist de facto die größte Erhöhung seit Einführung des Mindestlohns 2015 (damals EUR 8,50).
Insgesamt wird der Mindestlohn in zwei Stufen erhöht: von EUR 13,90 ab dem 01.01.2026 auf EUR 14,60 ab dem 01.01.2027.
| Jahr | Mindestlohn | Änderung | Monatslohn | Kommentar |
| bis 2014 | Vor-Mindestlohnzeit | |||
| 2015 | EUR 8,50 | keine | EUR 1.473,00 | Einführung MiLoG |
| 2017 | EUR 8,84 | + 4,0% | EUR 1.532,00 | moderate Anpassung |
| 2019 | EUR 9,19 | + 4,0% | EUR 1.593,00 | moderate Anpassung |
| 2020 | EUR 9,35 | + 1,7% | EUR 1.621,00 | geringfügige Anpassung |
| 2021 | EUR 9,50 + EUR 9,60 | + 2,7% | EUR 1.664,00 | 2-stufige Anpassung |
| 2022 | EUR 9,82 + 10,45 + 12,00 | + 25,0% | EUR 2.080,00 | politischer MiLoG EUR 12,00 |
| 2023 | EUR 12,00 | 0% | EUR 2.080,00 | Keine Erhöhung |
| 2024 | EUR 12,41 | + 3,4% | EUR 2.151,00 | Inflationsausgleich |
| 2025 | EUR 12,82 | + 3,3% | EUR 2.222,00 | moderate Anpassung |
| 2026 | EUR 13,90 | + 8,4% | EUR 2.409,00 | größte reguläre Erhöhung |
| 2027 | EUR 14,60 | + 5,0% | EUR 2.530,00 | 2. Stufe zum 01.01.2027 |
Warum steigt der Mindestlohn?
Der Mindestlohn soll vor allem die Kaufkraft von Niedrigverdienern stärken, der Inflationsentwicklung Rechnung tragen und das Arbeitsangebot in Branchen mit niedrigem Lohnniveau attraktiver machen. Millionen Beschäftigte – Schätzungen zufolge sind dies immerhin 6,9 Millionen Jobs – profitieren unmittelbar von dieser Erhöhung. Arbeitnehmer in Branchen wie der Gastronomie, in Pflegeberufen aber auch in der Personenbeförderung gehören überdurchschnittlich oft zu den Mindestlohnempfängern. Besonders betroffen sind vor allem Frauen und auch die Beschäftigten in Ostdeutschland, bei denen der Mindestlohn signifikant häufig das jeweilige Gehaltsmodell ist.
Reale Wirkung für Beschäftigte
Bei einer 40‑Stunden‑Woche bedeutet ein Mindestlohn von EUR 13,90 ab 2026 einen Bruttolohn von etwa EUR 2.409,00 pro Monat, gegenüber rund EUR 2.222,00 € im Jahr 2025. Das ist ein nominelles Monatsplus von etwa EUR 187,00 brutto. In der netto-Betrachtung hängt der Verdienst vom Steuerstatus und den jeweiligen Freibeträgen ab, dennoch ist davon auszugehen, dass viele prekär beschäftigte Arbeitnehmer deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben werden. Insofern trägt die Erhöhung des Mindestlohnes dazu bei, Armut trotz Arbeit zu verhindern oder wenigstens zu reduzieren. Und das ist auch gut so.
Auswirkung auf Mini‑Jobs
Der Mindestlohn hat unmittelbar Auswirkung auf den Minijob-Bereich. Nachdem die Verdienstgrenze für Minijobber an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt die Grenze ab 2026 von derzeit EUR 556,00 auf etwa EUR 603,00 pro Monat, was bedeutet, dass Minijobber etwas besser verdienen, bevor Steuern und Abgaben fällig werden. Hinzuweisen ist auch darauf, dass neben dem MiLoG auch Branchenmindestlöhne existieren (z.B. Bau‑, Pflege‑ oder Friseurbranche), die oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen. Diese branchenbezogenen Löhne werden durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbart und sind nur für den jeweiligen Wirtschaftszweig von Bedeutung. Einen branchenbezogenen Mindestlohn für das deutsche Taxi- und Mietwagengewerbe gibt es aktuell nicht.
Fairer Lohn im Taxi heißt nicht nur Mindestlohn, sondern Respekt für jede Meile Arbeit
Die Erhöhung des Mindestlohns ist politisch und wirtschaftlich nicht unumstritten:
- Befürworter argumentieren, dass höhere Löhne die Binnennachfrage stärken, Armut verringern und soziale Gerechtigkeit fördern. Sie verwiesen darauf, dass der Mindestlohn einen faireren Anteil am wirtschaftlichen Erfolg garantiert.
- Kritiker und Unternehmensverbände warnen allerdings vor erhöhten Lohnkosten, die in manchen Branchen zu Entlassungen oder reduziertem Investment führen könnten. Laut einer aktuellen ifo‑Studie planen rund 22 % der betroffenen Unternehmen, aufgrund der Erhöhung Personal abzubauen, und etwa 50 % wollen Preise erhöhen, um die gestiegenen Kosten zu kompensieren. Auch im Taxi- und Mietwagenbereich ist der Mindestlohn ein signifikanter Preistreiber, der bereits 2025 in vielen Kommunen zu Tarif- und Vertragsanpassungen geführt hat. Im Jahr 2026 erwarten wir weitere Anpassungen der Taxi-Tarifordnungen.
- Die Mindestlohnerhöhung führt erfahrungsgemäß zu Folgelohnanpassungen. Bei der sogenannten Lohnabstandsgrenze geht es um die Frage, wie stark sich Löhne oberhalb des Mindestlohns noch von ihm unterscheiden (ungelernte verdienen nahezu so viel wie qualifizierte Beschäftigte) und welche Kettenreaktion entsteht, wenn dieser Abstand zu klein wird. Die Lohnabstandsgrenze ist also der Mindestabstand zwischen dem jeweiligen Mindestlohn und dem Gehaltsniveau höher qualifizierter oder beispielsweise auch erfahrenerer Beschäftigter. Wird der Mindestlohn angehoben, steigen zunächst die Löhne am unteren Ende der Lohnskala. Durch das als „Lohnkompression“ bezeichnete Phänomen entsteht eine Kettenreaktion von Lohnerhöhungen nach oben. Arbeitgeber geraten dabei unter erheblichen Kostendruck.
- Für Arbeitgeber bedeutet der neue Mindestlohn außerdem einen nicht unerheblichen Arbeits- und Prüfaufwand. Aus Arbeitgebersicht ist zu klären, ob Arbeitsverträge für das Personal und insbesondere die Zahl der Arbeitsstunden bei Mini-Jobbern über Änderungsvereinbarungen anzupassen sind. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die Geringfügigkeitsgrenze sich automatisch von EUR 556,00 auf EUR 603,00 Euro erhöht.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie aus betriebskalkulatorischer Sicht, ob und in welcher Höhe sich die zusätzlichen Lohnkosten auf die Ertragslage Ihres Unternehmens auswirken und ob es vor dem Hintergrund der Personalplanung unter Umständen Sinn macht, statt zweier Mini-Jobber einen Midi-Jobber einzustellen. Im Übergangsbereich des Midi-Jobs fallen für Arbeitnehmer nicht sofort die vollen Sozialversicherungsbeiträge an. Oder rechnet es sich mit Blick auf die geplante Aktivrente (Steuerfreibetrag immerhin EUR 2.000,00 monatlich) einen Mitarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu beschäftigen oder neu anzustellen? Wir raten dazu, dass Sie sich bei Fragen der Aktivrente an Ihre steuerliche Beratung wenden. In einem der kommenden Beiträge werden wir uns mit dieser Frage ebenfalls befassen.
Unter Berücksichtigung des Mindestlohnes in Höhe von EUR 13,90 kann ein Minijobber weiterhin 10 Stunden wöchentlich bzw. 43,3 Stunden monatlich arbeiten, um die Minijobgrenze einzuhalten. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre vertraglichen Vereinbarungen noch zutreffend sind. Nachdem die Minijobgrenze automatisch an die Erhöhung des Mindestlohns gekoppelt ist, empfehlen wir für Ihren Arbeitsvertrag die folgende sachlich-neutrale Formulierung:
„Das monatliche Grundgehalt beträgt den gesetzlichen Mindestlohn, maximal die Geringfügigkeitsgrenze gem. § 8 Abs. 1a SGB IV.“
Bitte denken Sie auch daran, die erforderliche Anpassung bei Ihren Vor-Erfassungsystemen umzusetzen (Betriebssoftware, Programme Lohn & Gehalt usw.).
Einordnung
Im Vergleich zu anderen EU‑Ländern positioniert sich Deutschland mit dem Mindestlohn von 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027) im oberen Bereich. Nur wenige Länder – etwa Luxemburg – liegen regelmäßig höher, während viele mittel‑ und osteuropäische Staaten niedrigere Mindestlöhne haben.
Die Mindestlohnerhöhung zum Jahr 2026 markiert einen bedeutenden Schritt der Lohnpolitik in Deutschland. Sie soll insbesondere Niedrigverdienern eine spürbare Entlastung bringen und die Kaufkraft stärken.

Gleichzeitig wirft sie Fragen zu Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsmarktreaktionen und Inflationsdruck auf. Die kommenden Jahre – insbesondere die weitere Erhöhung für 2027 und darüber hinaus – werden zeigen, wie stark diese Reform soziale Sicherheit und wirtschaftliche Dynamik in Einklang bringen kann.
Weitere Informationen
Links & Dokumente in diesem Artikel
- Mindestlohnkommission
https://www.mindestlohn-kommission.de/de/home - Befürworter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186 - Aktivrente
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334

