Rundschreiben Nr. 06/2024
Unter dem Namen „Digitalbonus Bayern“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kleinere Betriebe in Bayern im Hinblick auf Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Robotronik.
Das Gesamtfördervolumen ist 30 Mio. EURO pro Jahr. Anträge können ab dem 08. Juli 2024 um 10.00 Uhr auch papierlos mit dem ELSTR-Unternehmenskonto gestellt werden. Die (vorläufige Laufzeit) dieses zweiten bayerischen Digi-Bonus ist der 31.12.2027. Wirtschaftsminister Hurbert Aiwanger bringt es so auf den Punkt: „Wir unterstützen kleine Unternehmen bei der Transformation ins Digitalzeitalter – und das mit 30 Millionen Euro jährlich bis 2027.“
Mit der genannten Förderinitiative unterstützt das Bayerische Wirtschaftsministerium Investitionen in digitale Technik und IT, um vorhandene „analoge“ Geschäftsmodelle umzustellen oder betriebliche Prozesse zu digitalisieren. Ebenfalls unterstützt werden Ausgaben für die IT-Sicherheit.
Der normale „Digitalitätsbonus Standard“ hat eine Förderhöhe bis maximal EUR 7.500,00. Transformationsprozesse mit besonderem Innovationsgehalt können im Rahmen des sogenannten „Digitalbonus Plus“ mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden.
Der Digitalbonus kann von Unternehmen aus allen Branchen beantragt werden, darunter selbstverständlich auch von Taxi- und Mietwagenbetrieben. Bislang wurden ca. 27 Prozent der Anträge von Handwerksbetrieben, 15 Prozent von Handelsunternehmen, 12 Prozent von Firmen aus dem Bausektor und 14 Prozent von Dienstleistungsunternehmen gestellt. Das Förderprogramm existiert bereits seit 2017.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in Bayern ihre Betriebsstätte haben und die Digitalisierung auch dort einsetzen
- Als Unternehmen wird definiert, wer einen Gewerbebetrieb nach § 2 Gewerbesteuergesetz betreibt
- Beschäftigtenzahl: weniger als 50 Mitarbeiter und
- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme maximal 10 Mio. EUR
- und andere mehr
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.digitalbonus.bayern/.
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