Förderaufruf für Ladeinfrastruktur

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Rundschreiben Nr. 06/2024

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von e-Fahrzeugen sowie die Beschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur. Eine ortsnahe Schnellladeinfrastruktur ist eine der Grundvoraussetzungen zur gesellschaftspolitisch gewünschten Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeugflotten. Bekanntermaßen sind die für den gewerblichen Einsatz vorgesehenen elektrischen Pkw auf eine kurze Ladedauer angewiesen, was insbesondere aufgrund der 24/7-Verfügbarkeit für Taxis und Mietwagen zutrifft. Das Vorhandensein von Schnellladeinfrastruktur am Betriebssitz ist hierfür Voraussetzung. Hier kommt der Förderaufruf zum Tragen: Die nicht unerhebliche Hardware-Investition auf  Seiten der Unternehmen soll durch eine sachgerechte und angepasste Förderung unterstützt werden.

Mit dem vorliegenden Programm unterstützt das BMDV die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur. Es können unter bestimmten Voraussetzungen Ladepunkte für Fahrzeuge jeder Art, darunter auch Pkw. finanziell gefördert werden. Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Programm zur gewerblich genutzten Schnellladeinfrastruktur stellt 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Wirtschaft wird bei der Anschaffung und Installation von Schnellladepunkten (mit mindestens 50 kW Nennladeleistung) auf dem jeweiligen Betriebsgelände unterstützt. Jeder Ladepunkt wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert, der maximale Zuschuss pro Antrag beträgt 5 Millionen Euro.

Die etwaige Förderung erfolgt unabhängig vom Fahrzeugtyp. Es ist nicht Voraussetzung, dass ein e-Fahrzeug bereits im Fahrzeugbestand vorhanden ist. Das Beantragungsverfahren erfolgt über den Projektträger Jülich, einen der führenden bundesdeutschen Firmen, die die öffentliche Hand bei der Realisierung ihrer förderpolitischen Aufgaben und entsprechenden Kampagnen unterstützt.

Weitere Informationen zum Förderaufruf sowie auch die Beantragungsunterlagen finden Sie hier. Ein kurzen Werbeflyer ist hier zu finden.

Nachrichtlich: Das Antragsverfahren läuft nach dem first-come-first-serve-Prinzip. Erfahrungsgemäß ist der Topf bei e-Förderungen schnell ausgeschöpft. Es empfiehlt sich eine zeitnahe Antragsstellung.

Projektträger Jülich Forschungszentrum Logo
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