Soziale (!) Büroartikel | Rabatt Aktion

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Newsletter Nr. 09/2024

Foto: bzb-office.de

 

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. legt Ihnen eine Firma mit hohem sozialen Engagement ans Herz: die BZB Behinderten-Zentrum-Boxdorf gemeinnützige GmbH Boxdorfer Werkstatt in Nürnberg. 

Im Online-Büroartikelshop, unter www.bzb-office.de wird Ihnen ein attraktiver Zugang zur Büroartikelwelt eröffnet. Das Sortiment beinhaltet sämtliche Artikel für Ihr Büro, von A – Z, vom Aktenvernichter bis zum Zeitplaner.

Die Auftragsbearbeitung, sowie die Logistik- und Lagertätigkeit führt die Firma mit einem Team aus Menschen mit und ohne Behinderung durch. Bitte unterstützen Sie die lobenswerte Arbeit und das      soziale Engagement dieser Firma durch Ihren dortigen Einkauf.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das Portfolio von bzb-office.de preislich mit den sonst bekannten online-Bürohändlern durchaus vergleichbar ist.

Neben dem Mehrwert der üblichen online-Bestellung bietet Ihnen bzb-office.de

  • attraktive Konditionen
  • schnell Abwicklung und Versand
  • individuellen Kundenservice
  • effizientes Reklamationsmanagement

Am besten melden Sie sich sofort im Online-Shop an, um Ihre Zugangsdaten umgehend zu bekommen.

Mit dem Code

  • Taxi2024

den Sie bitte bei Ihrer Bestellung unter „Bemerkungen“ angeben, erhalten Sie 10 % Rabatt auf den Warenwert.

Ein weiterer Vorteil: Die Arbeitsleistung der Boxdorfer Werkstatt können Sie bei der sogenannten Ausgleichsabgabe anrechnen. Diese monatliche Ausgleichsabgabe (auch als Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe bekannt), müssen in Deutschland nach § 160 SGB IX alle Arbeitgeber an das jeweilige Integrationsamt  entrichten, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Bei Kauf von Büroartikel und anderen Angeboten der Boxdorfer Werkstatt sind im Durchschnitt etwa 8% des Nettowarenwertes anzusetzen. Im ersten Quartal des Folgejahres erhalten Sie ohne weitere Nachfrage die Bestätigung über die zu berücksichtigende Ausgleichsabgabe, welche Sie beim Integrationsamt anrechnen lassen können.


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