Mitgliederinfo – Februar 2024
Termin in der Bayerischen Staatskanzlei – Abstimmung und Koordinierung von bedarfsorientierten Bedienformen
oder: die Arbeit hinter den Kulissen
Am 02. Februar fand auf Einladung des zuständigen Referates des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ein Termin in der Staatskanzlei in München statt, der sich inhaltlich mit den bedarfsverkehrlichen Möglichkeiten des PBefG beschäftigte (§§ 42, 44, 50 PBefG u.a.).
Durch derartige Bedienformen entstehen für unser Gewerbe im Rahmen der Ergänzung, der Verdichtung oder auch der Ersetzung des öffentlichen Verkehrsträgers, Einsatzmöglichkeiten vor allem im ländlichen Raum.
Von Seiten des Landesverbandes wurde der Termin vom Geschäftsführer sowie von unserem Vorstandsmitglied Alfred Lehrmair wahrgenommen. Die Tagung war hochkarätig mit Verbandvertretern der Busbranche, vom bayerischen Städtetag, vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, von Behörden et al. besetzt.
Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. prüft intensiv die Möglichkeiten dieser Bedienformen, die sich ökonomisch gesehen – ohne jeden Zweifel – tragen müssen. Nicht unkritisch ist in diesem Zusammenhang auch der allen Ortes zu spürende Personalmangel zu sehen, der insbesondere nach der Covid-19-Pandemie durchgeschlagen hat. Auch in der Fläche konkurriert das Taxi- und Mietwagenunternehmen mit anderen Billiglohn-Gewerben, die teils attraktivere und besser bezahlte Arbeitsplätze bieten können.
Informationen zur Thematik finden Sie hier:
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