Rundschreiben – März 2024
Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes aus 2021 hat in § 50 PBefG den sogenannten „Gebündelten Bedarfsverkehr“ neu geschaffen, eine flexible Verkehrsform, die auch für das Taxi- und Mietwagengewerbe von Bedeutung sein kann, insbesondere im ländlichen Raum.
Für die Unternehmen, die sich für diese perspektivisch interessante Fahrgastbedienung im Stadtrand- und Regionalverkehr interessieren, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einen Ratgeber mit Sachstand Oktober 2023 herausgegeben.
Das Handbuch hat eine hohe Praxistauglichkeit. Es gliedert sich in mehrere Module, beginnend bei einer umfassenden und systematischen Erfassung der vor Ort vorhandenen ÖPNV-Angebotsformen bis hin zu einer Stärken- und Schwächen-Analyse unter Einbezug von Fallbeispielen.
Der Ratgeber unterstützt mit Beispielen und Vorschlägen, einen etwaigen Beförderungsbedarf vor Ort zu identifizieren und hierfür ein flexibles Bedienungsangebot im Bereich des Taxi- und Mietwagengewerbes, wenigstens annäherungsweise, zu projektieren. Einschließlich aller Planungs- und Organisationsprozesse.
Das Handbuch ist sehr umfangreich: 179 Seiten. Es trägt den Untertitel „Ein Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge in nachfrageschwachen Räumen“. Die Zielrichtung ist insoweit klar definiert: Ansprechpartner ist der Taxi- und Mietwagenunternehmer im ländlichen Raum.
Als Einstiegslektüre und zur Grundinformation in Sachen „flexible Bedienformen“ ist das Manual auf jeden Fall zu empfehlen.
Das Handbuch steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung:
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