Rundschreiben – März 2024
Das Covid-19-Bundesprogramm
- „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen„.
konnten kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, darunter auch Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, beantragen. Als Voraussetzung war die Corona-bezogene vollständige Einstellung der Geschäftstätigkeit oder eine mindestens zu wesentlichen Teilen eingestellte Geschäftstätigkeit. Dies wurde pauschal unterstellt, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vergleichsmonaten aus dem Jahre 2019 zurückgegangen war.
Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung dieser Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Soweit eine Fristverlängerung beantragt wurde, endet die Frist zur Abgabe dieser verlängerten Schlussabrech-nung am 31.03.2024.
Diese wurde nun nochmals und letztmalig verlängert und zwar bis längstens 30.09.2024.
Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Finalen Endtermin zur Einreichung der Schlussabrechnungen im digitalen Antragsportal“.
Auch der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. hatte sich aufgrund mehrerer Anfragen aus dem Mitgliederbereich und auch auf Veranlassung von Steuerberaterseite an das Bayerische Wirtschaftsministerium gewandt und dorthin mitgeteilt, dass die Masse der Corona-Schlussabrechnungen wohl nicht fristgerecht (zum 31.03.2024) eingereicht werden kann. Im Namen der von uns vertretenen etwa 2.400 bayerischen Mitglieder ersuchten wir das federführend tätige bayerische Wirtschaftsministerium, sich dafür einzusetzen, dass eine angemessene weitere Fristverlängerung bis zum genannten Termin 30.09.2024 eingeräumt wird.
Wir freuen uns, dass wir in dieser Fristverlängerungsangelegenheit behilflich sein konnten.
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