Wahlprüfsteine: § 51a PBefG – Schutzschild für fairen Wettbewerb

Kommunalwahl Bayern 2026: Mindestbeförderungsentgelte nach § 51a PBefG sollen Dumpingpreise von Uber und Bolt stoppen und fairen Wettbewerb im Taxi- und Mietwagengewerbe sichern. Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. zeigt die politische und wirtschaftliche Bedeutung dieser Regelung für Kommunen und Mobilität.

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Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen | Leuchtturm Heidelberg

Die Stadt Heidelberg hat zum 01. August 2025 verbindliche Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für den Mietwagenverkehr innerhalb des Stadtgebiets festgesetzt. Die Allgemeinverfügung (AV) stützt sich auf § 51a PBefG und unterscheidet klar…

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Positionierung zum Mindestbeförderungsentgelt MBE | Demo in München

LV Direkt News - April 2025 Anbei unsere Position zu den MBE Mietwagen in der Landeshauptstadt München (Download als PDF). Der Vorsitzende des Landesverbandes Bayerscher Taxi- und Mietwagen-Unternehmen e.V., Thomas…

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