Newsletter Nr. 08/2024
Aus der Verbandspraxis: Fake-Rechnung nach Änderungen im Handelsregister oder für Eintragungen in pseudo-Adressbücher.
Das Handelsregister ist ein offizielles, elektronisch geführtes und öffentlich zugängliches Verzeichnis im jeweiligen Gerichtsbezirk, in dem alle relevanten Informationen über Kaufleute und Handelsgesellschaften gesammelt werden. Die einschlägigen Informationen finden sich in §§ 8 bis 16 des Handelsgesetzbuches.
Wenn Sie nun eintragungspflichtige Änderungen Ihres Betriebes vornehmen, erhalten Sie nicht selten Fake-Rechnungen von Firmen, die offiziellen Charakter vortäuschen und so tun, als ob die Rechnung direkt vom Amtsgericht oder von einer zentralen Zahlstelle der Justiz kommt.
Vielfach werden auch Rechnungen für Einträge in nichtamtliche Pseudo-Adressbüchern versandt, die kein Mensch braucht und kein Mensch liest. Wir empfehlen Ihnen, derartige Eingangsrechnungen kritisch zu prüfen und eingehend auf Authentizität zu begutachten.
Nicht alles was amtlich aussieht, ist auch tatsächlich vom Amt oder der Justiz versandt worden!
Bei der IHK für München und Oberbayern finden Sie Tipps, wie Sie prüfen können, ob eine derartige Rechnung plausibel ist oder nicht:
- Fragwürdiger Zahlungsempfänger: Korrekte, also authentische Rechnungen stammen immer von einer Kostenstelle der Justiz
- Prüfung der IBAN: Die Rechnungen von deutschen Ämtern haben alle eine deutsche IBAN, die mit den beiden Buchstaben DE beginnt
- Der Rechnungsbetrag lässt sich nicht oder nur schwer nachvollziehen. Die EUR-Beträge sind häufig überhöht.
- Ein kurzes Zahlungsziel mit Androhung der Eintragungslöschung soll Druck erzeugen und Sie zur Zahlung der Pseudorechnung veranlassen
Was Sie tun können
- Prüfen Sie derartige Rechnungen sehr genau. Fake-Schreiben imitieren Originalrechnungen meist sehr gut (amtstypisches Logo und Aussehen, Amtssprache, Umweltschutzpapier, Nennung von Gesetzesparagrafen, Benennung von irgendwelchen pseudo-Registern und entsprechenden Beleg- oder Rechnungsnummern usw.)
- Zahlen Sie fragwürdigen Rechnungen von derartigen Firmen auf keinen Fall. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Fragen Sie bei merkwürdigen Schreiben nach. Bei der IHK, bei Ihrem Notar und ggf. auch beim zuständigen Amtsgericht können entsprechende Erkundigungen eingeholt werden.
- Auch zwei Informationen der IHK helfen weiter: Flyer und Merkblatt
Links im Artikel
- IHK München und Oberbayern
https://www.ihk-muenchen.de/de - Tipps gegen Abzocke (IHK-Webseite)
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Werbung-Fairer-Wettbewerb/adressbuchschwindel/ - Info Abzocke Flyer
https://taxi-bayern.de/download/Info_Abzocke_Flyer.pdf - Info Abzocke Merkblatt
https://taxi-bayern.de/download/Info_Abzocke_Merkblatt.pdf
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