Taxikonzession muss bei Übertragung gültig sein
Die Genehmigung der Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer Taxikonzession setzt nicht die Zuverlässigkeit des bisherigen Inhabers voraus, wohl aber, dass die Konzession zum Zeitpunkt der Übertragung noch besteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden Im Januar 2016 hörte die Beklagte den Kläger wegen Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit zum Widerruf zweier Taxikonzessionen an, die sie ihm für die Zeit bis zum 7. August 2018 erteilt hatte. Der Kläger erhob Einwände und beantragte für den Fall, dass sich die Beklagte zum...