Noch können dank der Förderung durch den Staat Unternehmer für fast umsonst für Ihre E-Fahrzeugflotte die benötigte Ladeinfrastruktur aufbauen.
Die erfolgreiche Förderung zur Unterstützung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur wird fortgeführt. Bereits mit der seit Februar 2017 laufenden und bis Juni 2021 verlängerten „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ hatte der Bund in sechs Förderaufrufen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und damit sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden bei der Errichtung von Schnell- und Normallladepunkten unterstützt. Das Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) traf auf eine sehr große Nachfrage. So konnten Anträge für den Aufbau von 30.000 Ladepunkten bewilligt werden, davon knapp 10.000 Schnellladepunkte.
Mit dem derzeit bereits laufenden weiteren Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vom 24.03.2021 knüpft das BMVI an das Vorgängerprogramm an. Die Förderung umfasst dabei ein Gesamtvolumen von ebenfalls 300 Millionen Euro und soll insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Anreiz bieten, ebenfalls in die Zukunft der Elektromobilität zu investieren. Anträge dafür können noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden.
Doch eine eigene Ladeinfrastruktur stellt Unternehmen vor einige Herausforderungen, bietet aber vor allem viele Chancen. Verschiedene Firmen lieferten dafür Komplettpakete und übernehmen auf Wunsch alle notwendigen Schritte, sodass Sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Unternehmen, die eine eigene Ladeinfrastruktur betreiben, erhalten ab 2022 sogenannte Treibhausgas (THG)-Quotenanteile – vergleichbar mit CO2-Zertifikaten. Aber gerade kleinen und mittleren Unternehmen fällt es schwer, aufgrund bürokratischer Hürden und der zeitintensiven Verwaltungsprozesse, das Potenzial der THG-Quoten wirtschaftlich zu nutzen. Verschiedene Anbieter bündelt diese Zertifikate und bietet Unternehmen die Möglichkeit, gegen eine Einmalzahlung die Quoten für sechs Jahre abzutreten – dies ist die Mindestbetriebsdauer laut Förderaufruf. Dadurch ist der Aufbau der Ladeinfrastruktur für das Unternehmen quasi kostenlos.