Newsletter Nr. 1/2025
Zum Stichtag 01. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf EUR 12,82 Euro für die geleistete brutto-Arbeitsstunde angestiegen.
Nun droht bereits neues Ungemach: Bei den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen haben sich die designierten Regierungsparteien von Union und SPD auf eine nicht unbedeutende Aussage zum MiLoG geeinigt.
Auch der TMV Deutschland hat sich bereits in einem Brandbrief an die Bundestagsabgeordneten der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gewandt.

Die entsprechende Mindestlohn-Passage des Koa-Vertrages hat es in sich:
„An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“.
Mit Blick auf die derzeit ruinöse und – mehr oder weniger nicht auskömmliche – Ertragslage in der Taxi- und Mietwagenbranche ist eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes um 17% (!) unter allen Umständen nicht darstellbar. Wir haben über unseren Bundesverband TMV bereits die Regierungspartien angeschrieben und um Mäßigung gebeten.
Hinweis: Sie sollten die Frage einer Mindestlohnerhöhung – in dieser bemerkenswerten Höhe – auf jeden Fall im Auge behalten und das Folgende tun:
- Rechtzeitig eine Erhöhung der Beförderungsentgelte projektieren (= Anpassung der Taxi-Tarifordnungen) und bei Ihrer Genehmigungsbehörde beantragen
- Bei Vergabeverfahren (z.B. Schülerbeförderung) oder anderen vertraglicher Regelungen mit längeren Laufzeiten ist eine Preisgleitklausel, die die Mindestlohnerhöhung kompensiert, anzudenken. Bei Festpreisen mit Vertragsbindung ist aus betriebskalkulatorischer Sicht ein angemessener Sicherheitszuschlag denkbar.
- Die Erhöhung des Mindestlohnes erfolgt üblicherweise zum 01. Januar oder 01. Juli eines Jahres. Bei Tarifanpassungen ist es denkbar (und vorliegend auch geboten), die Anpassung der Beförderungsentgelte in zwei Schritten – analog zum jeweiligen MiLoG-Erhöhungszeitpunkt – vorzunehmen.
- Schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten an und fordern Sie ihn auf, sich für eine maßvolle Anhebung des Mindestlohnes einzusetzen. EUR 15,00/h ist indiskutabel! Ein Musterschreiben haben wir Ihnen hier (.docx Word-Format) verlinkt.
Bei Fragen hinsichtlich einer Tarifbeantragung steht Ihnen der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. mit seiner Expertise gerne zur Seite. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Geschäftsführer des LVBTM e. V. unter der E-Mail-Adresse christian.linz@taxi-bayern.de.
Links und Dokumente zum Download
- Musterschreiben „Keine Erhöhung des Mindestlohnes“ (im .docx Microsoft Word Format)
- Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland TMV
- TMV-Brandbrief an die Bundestagsabgeordneten der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion
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