Mit der geplanten Einführung der 75 %-Sonderabschreibung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes setzt die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Investitionskraft mittelständischer Unternehmen. Auch die Unternehmen im Bereich der Personenbeförderung nach dem PBefG profitieren in mehrfacher Hinsicht von dieser steuerlichen Entlastung.
Investitionsanreiz mit unmittelbarer finanzieller Wirkung
Die Regelung ermöglicht es, 75 % der Anschaffungskosten für neue, bewegliche Wirtschaftsgüter – Stichwort Fahrzeugbeschaffung – bereits im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend zu machen.
Damit lassen sich Investitionen spürbar schneller abschreiben.
Der Anwendungszeitraum des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ soll für Investitionen ab dem 01.7.2025 und vor dem 01.01.2028 greifen.

Branchenrelevanz: Chancen für die Personenbeförderung
Taxiunternehmen nach § 47 PBefG und Mietwagenunternehmen nach § 49 PBefG stehen aktuell unter hohem Investitionsdruck. Steigende Betriebskosten bei gleichzeitig zurückgehenden Umsatzerlösen, digitale Wettbewerber wie Uber und Co. sowie der gesetzliche wie gesellschaftliche Druck zur Umstellung auf emissionsarme oder elektrische Fahrzeuge, setzen unserer Branche erheblich zu.
Vorteile für Taxi- und Mietwagenunternehmen nach dem PBefG
Anreiz zur Flottenerneuerung
Die Modernisierung der Fahrzeugflotte – etwa durch den Einsatz emissionsfreier Antriebe – wird finanziell erleichtert. Die Differenzkosten zwischen herkömmlichen Verbrennern und E-Fahrzeugen lassen sich durch die Sonderabschreibung deutlich reduzieren, unter Umständen sogar komplett kompensieren.
Verbesserte Liquidität durch steuerliche Entlastung
Durch die hohe Abschreibung im ersten Anschaffungsjahr sinkt der zu-versteuernde Unternehmensgewinn erheblich, ein finanzieller Vorteil, der direkt auf die betriebliche Liquidität durchschlägt.
Stärkung des regionalen Gewerbes
Besonders lokal verankerte Familienbetriebe im Taxi- und Mietwagensektor gewinnen Spielraum für Zukunftsinvestitionen. Kleiner positiver Nebeneffekt: Durch eine moderne Fahrzeugflotte steigern sie auch ihre Attraktivität für Bewerber als Arbeitgeber.
Praxisbeispiel
Ein Mietwagenunternehmen nach § 49 PBefG schafft im Jahr 2025 drei vollelektrische Fahrzeuge zum Stückpreis von je 55.000 Euro an. Der Gesamtinvestitionsbetrag von 165.000 Euro kann im ersten Jahr mit einer Sonderabschreibung in Höhe von 123.750 Euro (75 %) gewinnmindernd angesetzt werden. Dies reduziert die steuerliche Belastung erheblich und verbessert die Liquiditätslage des Unternehmens.
Thomas Kroker, Vorsitzender des LVBTM e. V.
„Die 75 %-Sonderabschreibung ist ein starkes Signal der Bundesregierung und eine große Chance für unsere Branche. Sie bietet Taxi- und Mietwagenunternehmen die Möglichkeit, dringend notwendige Investitionen in moderne, umweltfreundliche Fahrzeuge wirtschaftlich tragfähig umzusetzen. Gerade in Zeiten steigender Kosten und wachsender Anforderungen an Nachhaltigkeit ist diese Maßnahme ein praxisnahes und wirkungsvolles Instrument zur Stärkung des Gewerbes.“
Fazit
Die Sonderabschreibung nach dem Wachstumschancengesetz ist mehr als nur ein steuerlicher Vorteil – sie ist ein konkreter Impuls zur Fahrzeugerneuerung, zur betrieblichen Modernisierung und zur zukunftsfähigen Aufstellung des Taxi- und Mietwagengewerbes.
Förderprogramme auf Landes- oder Kommunalebene können zusätzlich geprüft und kombiniert werden.
Unser Tipp: Die Anwendbarkeit der Sonderabschreibung ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Wer in Qualität, Umweltfreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit investieren will, sollte diese steuerlichen Spielräume aktiv nutzen und sich frühzeitig mit seiner steuerlichen Beratung und Vertretung abstimmen. CL.