STEUERLICHE AUFZEICHNUNGS-VERPFLICHTUNGEN

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Mitgliederinfo – Februar 2024

Wir hatten bereits angekündigt, dass die beim Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. vorhandenen Merkblätter (zu ganz unterschiedlichen Themen) in loser Folge über die Rundschreiben veröffentlicht werden. Alle Merkblätter sind auf dem Stand der Dinge.

Hier im Download: Das aktuelle Merkblatt in Sachen steuerliche Aufzeichnungsverpflichtungen.

Wir können Ihnen in diesem Zusammenhang aus der Verbandspraxis mitteilen, dass wir im Jahre 2023 fünf Anfragen zu teils sehr kritischen Betriebsprüfungen (§ 162 Abgabenordnung) bei unseren Mitgliedsbetrieben hatten, die wir in der Folge teils sehr aufwändig bearbeitet haben. Die genannte Vorschrift besagt, dass „die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen [sic: eines Taxi- und Mietwagenunternehmens] zu schätzen hat, wenn sie nicht zu ermitteln oder zu berechnen sind“.

Häufig sind bei diesen Fragestellungen auch die jeweiligen Steuerberater mit involviert. Es war bei den jeweiligen Vorgängen festzustellen (und anderen Ortes übrigens auch), dass die Lohn- und Finanzbuchhaltung bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Taxi- und Mietwagenunternehmen eher stiefmütterlich gehandhabt wird.

Eine nicht ordnungsgemäße oder schlampige Buchhaltung ist keinesfalls zu empfehlen. Sie beinhaltet ein völlig unkalkulierbares Risiko, welches im Worst-Case zu einer Existenzvernichtung führen kann.

Nicht umsonst wird das Taxi- und Mietwagengewerbe – als überwiegendes Bargeldgeschäft – vom Fiskus als Risikobranche eingestuft (unter Risikobranche ist das vorhersehbare und identifizierbare Risiko von hohen missbräuchlichen Steuerausfällen zu verstehen).

An was es häufig fehlt:

  • Nicht- oder Mangelaufzeichnung des Geschäftsvorfalles
  • Fehlende tägliche Kassenführung
  • Fehlender Vollständigkeitsnachweis
  • Fehlender Unveränderbarkeitsnachweis
  • Maschinelle Zurverfügungstellung der steuerlichen Daten nicht gegeben
  • usw.

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. wird noch in 2024 eine Informa tionsveranstaltung zu den vorliegenden Fragestellungen durchführen. Hochkarätige Referenten sind angefragt. Das Event „Steuer und Co“ wird nach dem bewährten Muster der Veranstaltungen „Taxi und Inklusion“ in Bamberg am 22.04.2023 und e-Taxi-Taxi-Tag in Nürnberg am 23.09.2024 durchgeführt.

Termin und Ort sind noch nicht veröffentlichungsfähig. Wir werden rechtzeitig einladen.


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