Rundschreiben Nr. 05/2024
Aus der Verbandspraxis: Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. hatte sich jüngst mit einem tragischen Unglücksfall in einem Mitgliedsbetrieb zu beschäftigen, bei dem der Unternehmer bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sehr schwer verletzt wurde und nach einer Reihe von schwierigen Operationen wohl für immer ein Pflegefall sein wird.
Wir hatten uns in der Folge an die Taxi-Stiftung Deutschland gewandt. Zur Erklärung: Die Taxi-Stiftung Deutschland wurde im Jahre 1991 vom Vorstand und Aufsichtsrat der Taxi Auto Zentrale Stuttgart e.G. eingeführt. Sie ist seit 2018 in Berlin ansässig. Satzungszweck ist nach wie vor die Unterstützung von unschuldig in Not geratenen Opfern von Gewaltverbrechen aus dem Taxi- und Mietwagenbereich. Es werden unter bestimmten Voraussetzungen und bei entsprechender Bedürftigkeit, Taxi- und Mietwagenunternehmen finanziell unterstützt, so wie auch im vorliegenden Fall. Wir konnten eine nennenswerte vierstellige Zuwendung als Soforthilfe von der Taxi-Stiftung Deutschland erhalten. Wir haben diese unverzüglich an das betroffene Taxi/Mietwagenunternehmen ausgekehrt.
An dieser Stelle dürfen wir uns als Landesverband Bayerscher Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. sowie auch im Namen des betroffen Mitgliedsunternehmen für die Zuwendung bedanken. Die gewährte Unterstützung war eine große, unbürokratische Hilfe. Mit ihr konnte die erste finanzielle Not (Liquidität, Löhne, Fahrzeugfinanzierung usw.) überbrückt werden. Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Taxi-Stiftung Deutschland, ein Selbsthilfeprojekt des Taxi-Gewerbes, schnell und effektiv hilft. Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. wird sich in diesen Fällen auch zukünftig für seine Mitgliedsbetriebe einsetzen. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite.
Das betroffene Taxi- und Mietwagenunternehmen wird inzwischen von der Ehefrau fortgeführt.
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