Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal.
Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Cannabisgesetzes (CanG) wurde ein bedeutender Schritt in der deutschen Drogenpolitik vollzogen.
Doch wie steht es um die Zukunft dieser Legalisierung unter einer neuen Bundesregierung?
Und welche Auswirkungen hat dies insbesondere für Autofahrer und gewerbliche Kraftfahrer wie Taxifahrer?

Aktueller Stand der Legalisierung
Das Cannabisgesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich. Zudem ist der private Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen für den Eigenbedarf gestattet.
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen auch nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs, unter strengen Auflagen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.
Ziel der Legalisierung ist es, den illegalen Markt einzudämmen, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren und den Gesundheits- sowie Jugendschutz zu stärken.
Politische Debatte und mögliche Änderungen
Die Legalisierung bleibt politisch umstritten. Während die damalige Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) die Reform unterstützte, kündigte die CDU/CSU an, im Falle eines Wahlsiegs die Legalisierung rückgängig machen zu wollen. CDU-Chef Friedrich Merz kritisierte das Gesetz scharf und verwies auf mögliche gesellschaftliche und gesundheitliche Schäden.
Auch die Bundesärztekammer fordert die Rücknahme des Gesetzes, unter anderem wegen der Belastung des Gesundheitssystems.
Gegenpositionen vertreten SPD, FDP und Grüne: Die SPD sieht in der Reform einen Meilenstein der modernen Drogenpolitik, die FDP möchte eine vollständige Legalisierung inklusive Fachgeschäften, und die Grünen drängen ebenfalls auf eine Ausweitung des Gesetzes.
Was bedeutet die Legalisierung für gewerbliche Kraftfahrer?
Während private Autofahrer mit dem neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr (3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, vergleichbar mit etwa 0,2 Promille Alkohol) eine gewisse rechtliche Orientierung haben, gilt für gewerbliche Kraftfahrer ein deutlich strengerer Maßstab. Dazu zählen unter anderem:
- Taxifahrer
- Busfahrer im Linien- und Fernverkehr
- Lkw-Fahrer im Gütertransport
- Fahrer von Krankentransporten oder Sonderfahrdiensten
Für diese Berufsgruppen ist die Teilnahme am Straßenverkehr mit Cannabis im Blut in der Regel arbeitsrechtlich nicht tolerierbar – selbst dann, wenn die gesetzliche THC-Grenze unterschritten wird. Der Grund: Sie unterliegen einer sogenannten besonderen Sorgfaltspflicht und tragen eine deutlich höhere Verantwortung für Leib, Leben und Sachwerte.
Auswirkungen
Für gewerbliche Kraftfahrer wie Taxifahrer, Busfahrer, Lkw-Fahrer oder Kurierfahrer gelten besonders hohe Anforderungen an die Fahrtüchtigkeit. Während für Privatpersonen der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum gilt, sind Berufskraftfahrer rechtlich und praktisch in einer deutlich strengeren Lage. Denn für sie gilt das sogenannte berufsbezogene Eignungsprinzip – das heißt: bereits geringste Hinweise auf Beeinträchtigungen durch Cannabis können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, selbst wenn der gesetzliche Grenzwert nicht überschritten ist.
Viele Unternehmen im Personen- und Güterverkehr haben interne Null-Toleranz-Regelungen eingeführt. In Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen wird der Konsum von Cannabis (auch außerhalb der Arbeitszeit) oft generell untersagt. Grund dafür ist das hohe Risiko für Personenschäden, Versicherungsprobleme und Haftungsfragen im Schadensfall. Bei einem Unfall kann bereits ein nachgewiesener THC-Restwert als grob fahrlässig gelten – selbst wenn die Fahrtüchtigkeit nicht sichtbar eingeschränkt war.
Insbesondere für Taxi- und Mietwagenunternehmen stellt sich die Frage nach regelmäßigen Drogentests.
Auch wenn gesetzlich keine Pflicht dazu besteht, kann der Arbeitgeber diese Tests veranlassen, wenn Sicherheitsbelange betroffen sind. Kommt es zu positiven Befunden, drohen Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen – besonders bei Wiederholung.

Hinzu kommt, dass der Konsum von Cannabis deutlich länger nachweisbar ist als Alkohol. THC kann – je nach Konsummuster – noch Tage bis Wochen im Blut oder Urin nachgewiesen werden. Für Berufskraftfahrer, die regelmäßig fahren müssen, stellt dies ein hohes Risiko dar, selbst bei gelegentlichem Konsum in der Freizeit.
Rechtlich bleibt die Lage komplex: Zwar ist Cannabis nun teils legal, doch arbeits- und verkehrsrechtlich gelten für Berufsfahrer deutlich strengere Maßstäbe. Wer beruflich ein Fahrzeug führt, sollte daher gänzlich auf den Konsum verzichten, um keinen Konflikt mit dem Arbeitgeber, der Führerscheinstelle oder der eigenen Haftpflichtversicherung zu riskieren.
Arbeitgeber im gewerblichen Personen- und Güterverkehr sind in vielen Fällen vertraglich oder gesetzlich verpflichtet, die Fahrtüchtigkeit ihrer Angestellten sicherzustellen. Daher kommt es vermehrt zu:
- betrieblichen Anweisungen, die den Cannabiskonsum gänzlich untersagen, unabhängig von der gesetzlichen Lage,
- stichprobenartigen oder regelmäßigen Drogentests, insbesondere bei Fahrern mit Kundenkontakt oder hohem Gefährdungspotenzial,
- arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar fristlosen Kündigungen bei einem positiven THC-Nachweis.
Besonders problematisch ist die lange Nachweisbarkeit von THC im Blut: Auch Tage nach dem letzten Konsum können Restwerte nachweisbar sein – und das kann in einem arbeitsmedizinischen Test bereits Konsequenzen haben, obwohl keine akute Beeinträchtigung mehr besteht. Einige Verkehrsmediziner fordern daher für gewerblich Fahrende ein absolutes Cannabisverbot, ähnlich wie bei Alkohol.
Darüber hinaus stellt sich auch die Frage nach dem Versicherungsschutz: Kommt es zu einem Unfall und steht Cannabis im Raum, drohen Haftungsprobleme mit Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen oder Arbeitgebern.
Fazit
Die Legalisierung von Cannabis ist ein politischer Meilenstein – doch ihre Zukunft bleibt ungewiss. Sollte sich die politische Mehrheit bei kommenden Bundestagswahlen verschieben, könnte die jetzige Regelung teilweise oder ganz rückgängig gemacht werden.
Für Konsumenten, insbesondere im Straßenverkehr, gelten klare Regeln. Wer beruflich fährt, sollte sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzen – nicht nur rechtlich, sondern auch im Hinblick auf die eigene Sicherheit und Beschäftigungsfähigkeit.
Fazit für Berufskraftfahrer: Wer beruflich ein Fahrzeug steuert, sollte gänzlich auf den Konsum von Cannabis verzichten – selbst wenn dieser im privaten Rahmen legal ist. Sicherheit, medizinisch-arbeitsrechtliche Risiken und Arbeitgebervorgaben wiegen schwerer als das Recht auf Konsumfreiheit.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand vom Mai 2025 und können sich durch politische Entwicklungen ändern.
Links & Dokumente in diesem Artikel
- Aktueller Stand – FAQ der Bundesregierung.de
- Politische Debatte – Beiträge von BILD.de WELT.de und den Stuttgarter Nachrichten