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Überbrückungshilfen bis September verlängert

Am 9. Juni 2021 hat die Bundesregierung verkündet, dass die „Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbständige“ bis zum 30. September 2021 verlängert werden. Sie werden dann „Überbrückungshilfe III Plus“ genannt. Die Förderbedingungen werden beibehalten. „Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt“, heißt es in der Verlautbarung.

Ab Juli 2021 können Unternehmen einen höheren Zuschuss zu ihren Personalkosten beantragen, die sogenannte „Restart-Hilfe“. Die „Neustarthilfe“ für Soloselbständige werde ebenfalls als „Neustarthilfe Plus“ weitergeführt, teilte die Bundesregierung mit. Sie werde auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale des Jahres 2021 erhöht.

Peter Altmeier (CSU) erklärte über die „Restart-Hilfe“, dass diese für Unternehmen angedacht ist: „für Unternehmen gedacht, die Mitarbeitende früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen möchten, weil das Geschäft wieder anzieht.“

Die Bundesregierung erläutert die Restart-Hilfe wie folgt: „Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) berichtete ebenfalls am 9. Juni über eine Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen, die während der Corona-Pandemie den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit sichern und bis Ende 2021 gelten. Außerdem werde die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30. September 2021 verlängert. Heil sprach von einer „starken Brücke der Kurzarbeit“.

Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210609-bundesregierung-verlaengert-ueberbrueckungshilfen-bis-september.html

Fotocopyright: BPA/Steffen Kugler