Kurzes Chaos – viel Blaulicht – null Story.
Aus der Verbandspraxis: das versehentliche Auslösen des Taxi-Alarms kostet Geld. Die Polizei-Inspektion Mittelfranken lässt sich einen Fehlalarm fürstlich bezahlen.
Die Technik
Eine Alarmanlage im Taxi ist kein technischer Luxus – sie ist eine gezielte Schutzmaßnahme für das Fahrpersonal. Sie dient primär dem persönlichen Schutz des Fahrers bei Übergriffen. Der taxitypische Alarm aktiviert Hupe, Blinker/Begrenzungsleuchten und manchmal auch den sogenannten „stillen Alarm“. In Deutschland schreibt die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in § 25 eine entsprechende Sicherheitsausstattung vor.
Gerade der stille Alarm kann von entscheidender Bedeutung sein: er macht geräuschlos auf Notfälle aufmerksam.
Die im Taxidachzeichen blinkenden roten Leuchtdioden sind vergleichsweise unauffällig – und gerade daher von großem Nutzen, weil der ausgelöste Alarm im Innenraum unbemerkt bleibt.
So wähnt sich ein im Fahrzeug sitzender Täter in Sicherheit, während von außen bereits der Taxi-Alarm erkennbar ist.

Sinn und Zweck einer Taxi-Alarmanlage
Der unmittelbare Zweck der Alarmanlage ist die Gefahrenabwehr: durch laute Hup-Signale und optische Warnungen wird Aufmerksamkeit erzeugt. Potentielle Täter werden abgeschreckt und mögliche Helfer, insbesondere andere Verkehrsteilnehmer werden auf die Gefahrensituation aufmerksam gemacht. Zusätzlich ermöglicht der stille Alarm eine unbemerkte Notrufauslösung, wenn der „laute“ Alarm die Situation verschlechtern würde.
Wer trägt die Kosten für einen Fehlalarm?
Bei einem Fehlalarm, der zu einem polizeilichen Einsatz führt, können nicht unerhebliche Gebühren anfallen. Ob und wer die Kosten trägt, hängt in Deutschland nicht von einer allgemeingültigen bundesweiten Regel ab, sondern von den jeweiligen Verwaltungsgebührenordnungen der Länder und den konkreten Kostenbescheiden der Behörden. Etliche Bundesländer sehen ausdrücklich Gebühren für Einsätze aufgrund von Fehlalarmen vor. Vorsätzliches falsches Alarmieren ist in der Regel immer kostenpflichtig und unter Umständen auch eine Straftat. Gemäß § 145 StGB macht sich strafbar, wer Notrufe, Feuermelder oder andere Alarmanlagen absichtlich missbraucht oder bewusst vortäuscht, dass andere Personen Hilfe benötigen. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Verwaltungsgerichte haben mehrfach entschieden, dass der Betreiber oder Verantwortliche einer Alarmanlage für die durch einen Fehlalarm ausgelösten Polizeieinsätze zur Zahlung herangezogen werden kann, und das auch dann, wenn der Auslösegrund später nicht eindeutig feststellbar ist.
Ein dahingehendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigte, dass Kostenbescheide auch bei ungeklärter Alarmursache zulässig sein können. Ein etwas älteres Urteil des Verwaltungsgerichtes Bremen betraf explizit einen Taxi-Unternehmer, dessen Klage gegen einen Kostenbescheid abgewiesen wurde. Die Antwort ist: ja, ein Taxi-Unternehmer kann unter den geltenden Voraussetzungen verpflichtet sein, die Kosten eines Polizeieinsatzes zu tragen.
Gängige Praxis – Kosten für den Taxi-Unternehmer
- Nach unserer Recherche werden EUR 110,00vielfach als typische Regelsumme genannt, was sich jeweils auf die Anfahrt eines Polizei-Fahrzeugs nach einem Fehlalarm (z. B. in Berichten und Behördenhinweisen für Bayern) bezieht. Dieses Preisniveau wird in verschiedenen Praxisbeiträgen und Polizeiveröffentlichungen als Standardbetrag angeführt. Kommt es zu Einsatz mehreren Fahrzeugen oder längerer Einsatzdauer, steigt die Summe entsprechend.
- EUR 171,00 taucht in der Rechtsprechungspraxis als Pauschalbetrag auf (z. B. bei einem Kostenbescheid, den Gerichte in anderen Bundesländern ausurteilen). Das zeigt uns, dass die Gebühren grundsätzlich variieren können und je nach Gebührenverzeichnis und Bundesland abweichen.
Stundensätze für Spezialfälle: die Polizeibehörden veröffentlichen gelegentlich Praxisbeispiele (z.B. ~ EUR 54,00 pro Person/eingesetztem Personal). Bei umfangreichen Einsätzen (Großaktion, SEK, Hubschrauber usw.) können Gesamtrechnungen aber auch schnell in vier- oder fünfstellige Beträge wachsen. Highlight: Ein Helikopter-Einsatz schlägt so richtig zu Buche: EUR 3.000,00 pro Stunde und mehr (hiervon abweichende Angaben in der Freien und Hansestadt Hamburg).
Vermeidung von Fehlalarm
Um unnötige Kosten für Falsch- oder Fehlalarme zu vermeiden, ist unbedingt darauf zu achten, dass keinesfalls fahrlässig-versehentlich ein Taxi-Alarm ausgelöst wird.
Insbesondere ist das eingesetzte Fahrpersonal durch regelmäßige Schulung hinsichtlich der Bedienung einer Taxi-Alarmanlage zu unterrichten (vor allem mit Blick auf das Abschalten eines Fahrzeugalarms).
Dies kann und sollte sinnvollerweise im Rahmen einer Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes erfolgen.

Im Absatz 1 ist dort geregelt, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen hat. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Alternative zur Alarmanlage nach § 25 BOKraft?
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es angesichts der modernen technischen Möglichkeiten
- etwaiger Anschluss an eine Datenfunkzentrale,
- Überwachung des Taxis via Vermittlungs-App,
- SOS-Notruf bzw. „eCall“ (= zwingende Ausrüstungsverpflichtung bei Neufahrzeugen),
- usw.
überhaupt noch zeitgemäß ist, eine „laute“ Alarmanlage verpflichtend zu machen. § 25 Abs. 2 BOKraft könnte unter Umständen in eine „kann“-Regelung geändert werden.
Unabhängig von dieser Position wäre ein ergänzendes Sicherheitsfeature sinnvoll: die App SafeNow. Hier kann per Knopfdruck sofort Hilfe herbeigerufen werden. Wer helfen soll (und darf) kann der Hilfesuchende selbst bestimmen. Eine clevere Lösung. Möglich wird dies durch sogenannte „SafeNow-Zonen“. In diesem (selbst) definierten Bereich können Helfer und Hilfesuchende über die SafeNow-App schnell zusammenfinden. Das definierte Hilfepersonal (= SafeNow-Gruppe) erhält im Ernstfall den Alarm und bekommt sofort mit, wer Hilfe benötigt. Dank präziser Ortungstechnologie erhalten die Helfer einen metergenauen Standort und wissen so genau, wo die angeforderte Hilfe benötigt wird. Im sogenannten „Immer-Laut Modus“ spielt die App einen lauten Alarmton ab, selbst wenn das Mobilfunktelefon auf „Lautlos“ oder „Nicht stören“ eingestellt ist.
Die App SafeNow ermöglicht eine beispiellose Geschwindigkeit, um Helfer und Hilfesuchende der SafeNow-Gruppe zusammenzuführen. Alarmanlage in modern.
Zusammenfassung
Alarmanlagen im Taxi sind ein wichtiges Schutzinstrument.
Rechtlich gesehen kann der Taxi-Unternehmer für einen Polizeieinsatz infolge von Fehlalarm haftbar gemacht werden.
Die Gebührenpraxis und die Höhe der jeweiligen Gebühren variieren regional sehr stark.

Sorgfalt beim Umgang mit der Alarmanlage und Schulung des Personals sind die geeigneten Maßnahmen, um sowohl Fahrersicherheit als auch Kostensicherheit zu garantieren.
Weiterführend: Die BG-Verkehr hat eine Reihe von Informationen zum Thema Sicherheit und Medien bereitgestellt. Die Lektüre wird empfohlen.
Links & Dokumente in diesem Artikel
- das versehentliche Auslösen des Taxi-Alarms kostet Geld
Anhoerung_Alarm_Polizei_anonym.pdf - Urteil Landesgericht Koblenz
VG_Koblenz_Kosten_Alarmanlage.pdf - Urteil LG Bremen
VG_Bremen_Kosten_Alarmanlage.pdf - Pauschalbetrag
https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/alarmanlage-schlaegt-fehlalarm-muss-eigentuemer-polizei-einsatz-zahlen-5110 - SafeNow
https://de.safenow.app/ - BG-Verkehr
https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/branchen/taxi/konflikte-und-ueberfaelle/sicherheitstechnik

