Rundschreiben Nr. 07/2024
Bekanntermaßen endete die eigentliche Rückmeldefrist für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen bereits am 31. Oktober des vergangenen Jahres. Sofern Sie eine Fristverlängerung beantragt hatten, ist die Schlussabrechnung nun bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.
Bitte nehmen Sie den Termin ernst!
Soweit Sie also die bayerischen Überbrückungshilfen (oder auch die sogenannten November- und Dezemberhilfe) erhalten haben, denken Sie bitte an die letztmalig verlängerte Einreichungsfrist zum genannten Termin, dieser ist (spätestens) der 30. September 2024 (E-Mail-Absendefrist).
Sollten Sie die Schlussabrechnung, die über die sogenannten „prüfenden Dritten“ einzureichen ist, nicht rechtzeitig vorlegen, müssen Sie damit rechnen, dass die ausgezahlte Förderleistung komplett und in einem Betrag zurückzuerstatten ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Den Leitfaden für die prüfenden Dritten können Sie hier downloaden.
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