Flutschaden-Soforthilfe für die bayerische Wirtschaft

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Newsletter vom 10. Juni 2024

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat in zwei Pressemitteilungen vom 04. und 06.06.2024 ein umfangreiches Hilfsprogramm zur Kompensation von Flutschäden für die wirtschaftlich betroffenen Unternehmen angekündigt. Das durch andauernden Starkregen verursachte Hochwasser hatte zu Beginn des Monats Juni vor allem im südbayerischen Raum zu Überflutungen gesorgt. Besonders betroffen waren die Bereiche der Donauzuflüsse sowie die Donau selbst. In einigen Bezirken des Freistaats, darunter auch in Regensburg und Passau, wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung (09.06.2024) sind die Hochwasserlagen in den genannten Städten sowie in den bayerischen Gemeinden entlang des zweitgrößten europäischen Flusses weiterhin angespannt.

Das bayerische Staatsministerium hat erfreulicherweise schnell reagiert und ein Soforthilfeprogramm für die betroffene bayerische Wirtschaft projektiert. Erstattungsfähig sind auf Antrag bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung alle Wasserschäden an Betriebsstätten und Infrastruktur.

Selbstverständlich ist auch das bayerische Taxi- und Mietwagengewerbe bezugsberechtigt. Die durch das aktuelle Flutgeschehen wirtschaftlich betroffenen Unternehmungen können mit einer unbürokratischen Kompensationsleistung bis zu EUR 200.000 rechnen.

Weiterhin werden Gewerbetreibende, die durch das Naturereignis in eine ökonomisch bedrohliche Notlage gekommen sind, finanziell mit einer Sofortleistung unterstützt.

Bei einer vorliegenden Existenzgefährdung werden Zuschüsse aus dem bereitgestellten Härtefond gewährt, wobei sachlogischerweise etwaige Versicherungsleistungen und andere Zuschüsse zur Vermeidung einer Überkompensation angerechnet werden.

Absperrung Hochwasser Süddeutschland 2024
Foto: LV Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.

Das bayerische Wirtschaftsministerium kommentiert das aufgelegte Sonderprogramm „Flutschaden-Soforthilfe“ so:

„Mit dieser Notlagen-Hilfe stellen wir sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wird. Wir setzen die Rahmenbedingungen, damit Bayerns Wirtschaft sich weiter entwickeln kann. Wir stehen an der Seite der betroffenen Betriebe, damit diese die Produktion wieder aufnehmen können. Ich danke auch allen Unternehmern, die in der aktuellen Extremsituation ihre Betriebe am Laufen halten und auch denen, die Verständnis dafür haben, wenn Mitarbeiter wegen Einsätzen bei Feuerwehr, THW und anderen Organisationen vom Arbeitsplatz freigestellt werden.“

Bayerisches Wirtschaftsministerium

Weitere Details zur Flutschaden-Soforthilfe des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie finden Sie hier. Inzwischen wurde auch eine Hotline eingerichtet:

++++ Für Rückfragen aus den Bereichen der Nothilfe für die gewerbliche Wirtschaft, für Fragen aus dem Versicherungsbereich sowie zur Stromversorgung stehen Ansprechpartner unter der Rufnummer 089 2162-0 bei uns im Ministerium bereit. ++++

Eine sehr kompakte Information zur Thematik hat die IHK-München/Oberbayern hier bereitgestellt. Die IHK rät im Übrigen dazu, dass zur Schadensdokumentation ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Eine Liste von vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und Bewertung von Hausrat finden Sie auf den jeweiligen Seiten der bayerischen Industrie- und Handelskammern.

Die gute Nachricht aber zum Schluss: Es hat uns derzeit aus dem Mitgliederbereich noch keine Schadensmeldung erreicht. Wir sind insoweit hoffnungsfroh, dass das bayerische Taxi- und Mietwagengewerbe „mit einem blauen Auge“ davongekommen ist.


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