Kostenfreies Parken für e-Fahrzeuge

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Newsletter Nr. 10/2024

Foto: LV Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettsitzung vom 03.12.2024 beschlossen, dass Elektroautos ab dem 01. April 2025 für die ersten 3 Stunden keine Parkgebühren entrichten müssen.

Die Parkprivilegierung soll zukünftig für Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen in ganz Bayern gelten und einen weiteren Anreiz zum Umstieg auf die erwünschte Elektromobilität schaffen.

Durch die generell gültige 3-Stunden-Park-gebührbefreiung ist für die bayerischen Kommunen eine aufwandsarme Umsetzung der Verordnung möglich.

Es entsteht insoweit weder Kosten noch andere Aufwendungen wie beispielsweise eine separate Beschilderung usw.

Gut gemacht.

Der Pressemitteilung zum Bericht aus der Kabinettsitzung vom 03.12.2024 können Sie weitere Details entnehmen.

 


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