UBER | Metropolregion Nürnberg | 1

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Sonder-Newsletter 06. November 2024

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. konnte Mitte Oktober 2024 die ersten Uber-Aktivitäten in der Metropolregion Nürnberg feststellen. Woher diese seinerzeit noch ungesicherten Informationen stammen und warum wir in die Thematik aktuell gut eingebunden sind, können wir coram publico nicht berichten. Wir bitten um Verständnis.

Foto: Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.

 

Was wir bei Kenntnis eines Go-to-Market von Uber und Co. grundsätzlich tun: wir checken die einschlägigen investigativen Firmenportale, durchforsten Social-Media, online-Stellenangebote und andere Internet-Recherchemöglichkeiten. Auch ist es meist so, dass auf Uber-Eats, bei dem es sich um den Lieferando des US-Konzerns handelt, signifikant Traffic entsteht, was ein untrügliches Zeichen für den bevorstehenden Rollout des taxi-ähnlichen Verkehr anbietenden Plattformvermittlers ist. So war es dann auch, wir hatten mehrere Treffer.

Nach unseren Erkenntnissen – Sachstand Anfang November 2024 – war mit dem Marktzutritt von Uber im mittelfränkischen Großraum unmittelbar zu rechnen. Inzwischen ließ der US-Konzern das ortsansässige Verlagshaus, die Nürnberger Nachrichten wissen, dass es ab dem 05.11.2024 losgeht.

Die in Nürnberg mutmaßlich zum Einsatz kommenden Mietwagen sind bereits eingetroffen, wir konnten etwa 10 Fahrzeuge am inzwischen bekannten Betriebssitz feststellen. Es handelt sich um die allseits bekannten Toyota Corolla, allesamt in der Farbe weiß, wohl vom Autohaus Schuster aus Augsburg, der der dortige Uber-„General“-Unternehmer ist. Auch eine unbekannte Anzahl der baugleichen Suzuki Swace-Hybride waren vor Ort anzutreffen. Die HU zeigt jeweils 10/2024, also eine BOKraft-konforme Laufzeit. Alle Fahrzeuge sind in der Fuggerstadt Augsburg zugelassen und haben das A für Augsburg am Kennzeichen. Die technische Umrüstung mit Wegstreckenzähler und Alarmanlage wurden nach unserer Kenntnis von einem einschlägig bekannten Taxi-Umrüster aus Nordrhein-Westfalen vorgenommen.

Der Betriebssitz der Uber-Firma ist im Nordosten von Nürnberg, vis-a-vis der Daimler Truck AG.

Wie Sie sicher wissen, unterliegt der Mietwagenverkehr keinem Pflichtfahrbereich, wie dies für die Verkehrsform nach § 47 PBefG (= Taxi) vorgeschrieben ist.             

Foto: LV Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.

Erfahrungsgemäß wird die taxi-ähnliche Personenbeförderung von Uber und Co. auch außerhalb des eigentlichen Genehmigungsbereiches angeboten. Neben diesem Ansatz, die Beförderung bezirksübergreifend durchzuführen, war auch festzustellen, dass eine regional unbekannte Firma, die bislang fragwürdige Dienstleistungen in München angeboten hatte, eine wohl zweistellige Anzahl an Mietwagengenehmigungen in der Stadt Fürth genehmigt bekommen hat. Es ist in diesem Kontext wichtig zu wissen, dass die Städte Nürnberg und Fürth baulich weitestgehend zusammengewachsen sind. Offenkundig wird der Beförderungsmarkt der Metropolregion zwischen diesen zwei „Uber-Firmen“, jeweils ein Unternehmen in Fürth und Nürnberg, aufgeteilt. Wir werden sehen.

Foto: LV Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.

Vorliegend gehen wir von einem Soft- Launch aus, bei dem der Marktzutritt „still und leise“ erfolgt und eben nicht mit der Brechstange
(= durch Einsatz größerer Ressourcen an Personal und Kapital), wie es anderen Ortes von Uber praktiziert wurde.

Wir vermuten, dass der Personal- und Fachkräftemangel, der auch vor Uber nicht Halt macht, einen Hard-Launch nicht zulässt.

Wir beobachten den Markt jedenfalls weiterhin sehr genau. Time-Stamp-Kamera links: ein Fahrzeug des mutmaßlichen Uber-Vertreters der Stadt Fürth.

Man beachte das Auseinanderfallen der Kfz.-Zulassung (= München) und die zuständige Genehmigungsbehörde nach PBefG, die Stadt Fürth.

Das „S“ steht dabei für die Stadt Fürth.

Die Metropolregion wird sich neben dem skandinavischen App-Vermittler Bolt (Marktzutritt bereits im Dezember 2023) mit einem weiteren disruptiv agierenden Player am Beförderungsmarkt, welcher bislang als eine Art von Reservat dem örtlichen Taxi-Gewerbe vorbehalten war, arrangieren müssen.

Was wir nur ungern erwähnen: Bedauerlich scheint die Brandmauer zwischen den Verkehrsformen Taxi und Uber bereits gefallen zu sein. Wie wir feststellen konnten, sind die ersten Nürnberger Taxi-Unternehmen den Avancen von Uber erlegen und kooperieren inzwischen mit dem Erzfeind im Rahmen von „Uber-Taxi“. Eine sehr unerfreuliche Entwicklung, die wir versuchen, mit klassischer deutscher Bildung zu erklären:

„Da war’s um ihn geschehn, halb zog sie ihn, halb sank er hin. Und ward nicht mehr gesehn.“.

So beschrieb der Dichter JW von Goethe in seiner Ballade „Der Fischer“ das Werben der Nixe um den Angler. Es ist fraglich, ob es den örtlichen Taxi-Vertretungen gelingt, die fahnenflüchtigen Unternehmen wieder einzufangen.

Wir bleiben an der Sache dran.


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