Bayerische Überbrückungshilfe: Versprochen auf der Überholspur – angekommen im Stau

Ein Leitfaden für Taxi- und Mietwagenunternehmen in Bayern.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten bei negativen Bescheiden zu den Corona-Überbrückungshilfen.

Als kompetenter Partner steht uns erneut der Fachwanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwalt Dennis Hillemann zu Seite, der durch seinen Podcast und etliche Veröffentlichungen zur Thematik weit über die Grenzen Hamburgs hinaus bekannt wurde.

Herr Hillemann ist in der dortigen Kanzlei ADVANT Beiten tätig.

Dennis Hillemann (2025)
Dennis Hillemann (2025)

Die rechtliche Expertise umfasst:

  • Bundesweite Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren
  • Umfassende Beratung bei Schlussabrechnungen
  • Rechtliche Stellungnahmen zum coronabedingten Umsatzeinbruch
  • Expertise bei Fragen zu verbundenen Unternehmen
  • Beratung bei Verdacht auf Subventionsbetrug
  • Unterstützung von Steuerberatern bei komplexen Rechtsfragen
  • Kenntnis der „Schatten-FAQ“ und nicht öffentlicher Dokumente der Bewilligungsstellen

Die Kontaktdaten von Rechtsanwalt Hillemann finden Sie am Ende der Meldung.

Wir erinnern uns: Die bayerischen Überbrückungshilfen waren finanzielle Unterstützungsprogramme des Freistaats für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen waren. Ihr Ziel war es, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, Betriebskosten zu decken und Arbeitsplätze zu sichern. Die Hilfen richteten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen erheblichen Umsatzverlust zu verzeichnen hatten.

Wir können den aktuellen Rückmeldungen aus dem Mitgliederbereich entnehmen, dass es zunehmend Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Schlussabrechnung der Ü-Hilfen gibt. Der heutige Beitrag beschäftigt sich daher mit den Auswirkungen dieser Schlussabrechnungen, wenn ein Taxi- oder Mietwagenbetrieb verkauft bzw. übertragen wird. Und zwar unabhängig davon, ob Leistungsbezug oder eine Rückzahlung vorliegt.


Ein Beitrag von Dennis Hillemann

Rechtsmittel gegen Rückforderungsbescheide bei Corona-Überbrückungshilfen

Einleitung: Warum dieses Thema jetzt wichtig ist

Die Corona-Pandemie hat das Taxi- und Mietwagengewerbe besonders hart getroffen.

Während der Lockdowns brachen die Fahrgastzahlen dramatisch ein, Flughafentransfers fielen nahezu vollständig weg, und auch das Geschäft mit Krankentransporten und Stammkunden war stark beeinträchtigt.

Die Überbrückungshilfen des Bundes waren für viele Unternehmen der Branche überlebenswichtig.

LVBTM Überbrückungshilfe Cash-Pyramide

Nun, in der Phase der Schlussabrechnungen, erleben wir eine Welle von Rückforderungen und kritischen Nachfragen der Bewilligungsstellen. Viele Taxi- und Mietwagenunternehmer stehen vor existenziellen Herausforderungen: Sollen sie die geforderten Beträge zurückzahlen? Können sie sich wehren? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben sie? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten bei negativen Bescheiden zu den Corona-Überbrückungshilfen.

Besonders wichtig für bayerische Unternehmen: In Bayern gibt es kein Widerspruchsverfahren – hier muss direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Bayern-Besonderheit: Direkte Klage statt Widerspruch

In vielen Bundesländern ist vor einer Klage zunächst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. In Bayern wurde das Widerspruchsverfahren in Bezug auf Fördermittelverfahren jedoch abgeschafft. Das bedeutet konkret:

  • Gegen einen Rückforderungsbescheid der IHK für München und Oberbayern können Sie keinen Widerspruch einlegen
  • Sie müssen innerhalb der Frist von einem Monat nach Zugang des Bescheids direkt Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben
  • Ein versehentlich eingelegter ‚Widerspruch‘ oder ‚Einspruch‘ wahrt die Klagefrist nicht und führt zur Bestandskraft des Bescheids

Praxistipp: Schauen Sie unbedingt in die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Diese informiert Sie darüber, welcher Rechtsbehelf statthaft ist und bei welchem Gericht die Klage einzureichen ist.

Der große Vorteil: Aufschiebende Wirkung der Klage

Ein wesentlicher Vorteil der Klage gegen einen Rückforderungsbescheid ist ihre aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Dies bedeutet:

  • Die Rückzahlungspflicht wird während des gesamten Klageverfahrens ausgesetzt
  • Es drohen keine Vollstreckungsmaßnahmen während des laufenden Verfahrens
  • Bei Verfahrensdauern von ein bis zwei Jahren ergibt sich ein erheblicher Liquiditätsvorteil
  • Sie gewinnen Zeit, um finanzielle Rücklagen zu bilden oder alternative Lösungen zu finden

Diese aufschiebende Wirkung tritt automatisch mit Erhebung der Klage ein und bedarf keines gesonderten Antrags. Sie endet erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird oder keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Für Taxi- und Mietwagenunternehmen, die ohnehin mit knappen Margen arbeiten, kann dieser Zeitgewinn existenziell sein.

Formelle Anforderungen an die Klageerhebung

Die Klage gegen Bescheide zu Corona-Überbrückungshilfen ist an bestimmte formelle Anforderungen gebunden, die unbedingt eingehalten werden müssen:

Die Klagefrist

Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Diese Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist – wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Wichtig zu wissen: Wenn Ihr Steuerberater als prüfender Dritter die Anträge gestellt hat und die Bescheide über das Portal erhält, gilt die Bekanntgabe gegenüber dem Steuerberater bereits als Bekanntgabe gegenüber Ihrem Unternehmen. Die Frist beginnt also zu laufen, sobald der Bescheid im Portal Ihres Steuerberaters abrufbar ist – nicht erst, wenn Sie persönlich davon erfahren.

Form der Klageerhebung

Die Klage muss schriftlich beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Klage kann eingereicht werden:

  • Ohne Anwalt/Steuerberater: Per Telefax mit Sendeprotokoll als Nachweis
  • Per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben
  • Zu Protokoll der Geschäftsstelle
  • Mit Steuerberater: Nur über das besondere elektronische Postfach des Steuerberaters (beSt) – der Steuerberater kann nicht per Telefax oder per Post erheben (häufiger Fehler)
  • Über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) durch einen Rechtsanwalt

Mindestinhalt der Klage

Die Klage muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des Klägers (Ihr Unternehmen)
  2. Bezeichnung des Beklagten (die Bewilligungsstelle, z.B. IHK für München und Oberbayern)
  3. Genaue Bezeichnung des angefochtenen Bescheids (Aktenzeichen, Datum)
  4. Einen Klageantrag (z.B. „Der Bescheid vom … wird aufgehoben“), wobei der genaue Antrag bis zur mündlichen Verhandlung spezifiziert werden muss

Eine ausführliche Begründung ist zunächst nicht zwingend erforderlich – diese kann nachgereicht werden. Dennoch empfiehlt es sich, von Anfang an anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Typische Problemkonstellationen bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Das Taxi- und Mietwagengewerbe weist einige Besonderheiten auf, die bei den Schlussabrechnungen zu Problemen führen können:

Coronabedingter Umsatzeinbruch

Die Bewilligungsstellen prüfen zunehmend kritisch, ob der Umsatzeinbruch tatsächlich „coronabedingt“ war. Für Taxi- und Mietwagenunternehmen ergeben sich hier besondere Herausforderungen:

  • Anders als Hotels oder Gaststätten waren Taxi-Unternehmen von keinen direkten Schließungsanordnungen betroffen – der Betrieb durfte grundsätzlich weiterlaufen
  • Die Umsatzeinbrüche resultierten aus dem Wegfall von Fahrgästen: geschlossene Flughäfen, keine Geschäftsreisenden, abgesagte Veranstaltungen, Home-Office
  • Manche Bewilligungsstellen fordern einen „unmittelbaren“ Zusammenhang mit staatlichen Corona-Maßnahmen – eine enge Auslegung, die in der Branche viele Fälle betrifft

Rechtliches Argument: Die FAQ zu den Überbrückungshilfen fordern keinen „ausschließlichen“ oder „unmittelbaren“ Zusammenhang. Es genügt, dass der Umsatzeinbruch coronabedingt ist – das umfasst auch mittelbare Auswirkungen der Pandemie.

Unternehmensverbund

Viele Taxi- und Mietwagenunternehmer betreiben mehrere Fahrzeuge über verschiedene rechtliche Einheiten oder haben familiäre Verflechtungen mit anderen Unternehmen. Die Bewilligungsstellen prüfen hier verstärkt:

  • Ob mehrere Unternehmen als „Unternehmensverbund“ zu betrachten sind
  • Ob Höchstgrenzen für die Förderung überschritten wurden
  • Ob bei der Antragstellung alle verbundenen Unternehmen angegeben wurden

Nachträgliche Feststellungen eines Unternehmensverbunds führen häufig zu vollständigen Rückforderungen – auch wenn die Fördervoraussetzungen ansonsten erfüllt waren.

Überkompensation

Bei Taxi- und Mietwagenunternehmen mit stark schwankenden Umsätzen (Saisongeschäft, Abhängigkeit von Großkunden) prüfen die Bewilligungsstellen besonders kritisch, ob eine Überkompensation vorliegt. Grundsätzlich gilt: Gewinnerzielung im Förderjahr ist nicht ausgeschlossen, aber die Förderung darf nicht dazu führen, dass das Unternehmen besser dasteht als im Referenzzeitraum 2019.

Ablauf eines Klageverfahrens

Das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Klageerhebung: Innerhalb der Monatsfrist wird die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.
  2. Akteneinsicht: Nach Eingang der Klage wird Akteneinsicht in die Verwaltungsakte beantragt. Diese enthält oft wichtige interne Vermerke der Behörde.
  3. Klagebegründung: Nach Erhalt der Akte wird eine ausführliche Klagebegründung erstellt.
  4. Klageerwiderung: Die Bewilligungsstelle nimmt zur Klage Stellung.
  5. Weiterer Schriftverkehr: Je nach Komplexität folgen weitere Stellungnahmen beider Seiten.
  6. Mündliche Verhandlung: Das Gericht terminiert eine mündliche Verhandlung, in der der Fall erörtert wird.
  7. Urteil: Das Gericht verkündet sein Urteil – entweder direkt oder durch spätere Zustellung.

Die Dauer eines Klageverfahrens beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre und ist gelegentlich kürzer oder länger. Während dieser gesamten Zeit müssen Sie aufgrund der aufschiebenden Wirkung keine Rückzahlung leisten.

Kosten eines Klageverfahrens

Bei der Entscheidung über eine Klageerhebung sollten Sie die Kostenaspekte berücksichtigen:

Gerichts- und Anwaltskosten

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert – also der Höhe der Rückforderung. Sie müssen vom Kläger zunächst verauslagt werden, werden aber im Erfolgsfall von der unterlegenen Behörde erstattet. Für die Vertretung vor dem Verwaltungsgericht ist kein Anwaltszwang vorgeschrieben. Dennoch ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen, da das Verwaltungsprozessrecht komplex ist und formelle Fehler den Erfolg gefährden können.

Kostenrisiko

Im Falle des Unterliegens müssen Sie sowohl Ihre eigenen Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten und gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten nach den gesetzlichen Gebühren tragen. Dieses Risiko sollte vor Klageerhebung sorgfältig gegen die Erfolgsaussichten und die Höhe der Rückforderung abgewogen werden. Die IHK für München und Oberbayern lässt sich in der Regel anwaltlich vertreten. Wichtiger Hinweis: Rechtsschutzversicherungen decken verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Subventionsrecht nur selten ab. Klären Sie dies vor Klageerhebung mit Ihrer Versicherung.

Warum anwaltliche Vertretung sinnvoll ist

Auch wenn vor dem Verwaltungsgericht kein Anwaltszwang besteht, ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts aus mehreren Gründen dringend zu empfehlen:

  • Formelle Anforderungen: Das Verwaltungsprozessrecht stellt Anforderungen, die sich vom Steuerrecht unterscheiden. Formelle Fehler können zur Unzulässigkeit der Klage führen.
  • Strategische Prozessführung: Ein erfahrener Anwalt weiß, welche Argumente bei welchem Gericht erfolgversprechend sind und wie der Sachverhalt optimal aufbereitet wird.
  • Kenntnis der Verwaltungspraxis: Spezialisierte Anwälte kennen die Praxis der verschiedenen Bewilligungsstellen und die aktuelle Rechtsprechung.
  • Verhandlungsposition: Die Einschaltung eines Anwalts signalisiert der Behörde, dass Sie es ernst meinen und kann zu einer gütlichen Einigung führen.

Hinweis für Steuerberater: Steuerberater sollten davon absehen, selbst Klagen vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Das Verwaltungsprozessrecht unterscheidet sich fundamental vom Steuerrecht. Zudem verliert der Steuerberater, der auch als Prozessbevollmächtigter auftritt, seine Zeugeneigenschaft – was problematisch sein kann, wenn es auf den Ablauf der Antragstellung ankommt.

Erfolgsaussichten und wann sich eine Klage lohnt

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Pauschale Aussagen sind nicht möglich. Allerdings lassen sich einige Tendenzen feststellen:

Gute Erfolgsaussichten bestehen oft bei:

  • Fehlerhafter Annahme eines Unternehmensverbunds aufgrund falscher Sachverhaltsannahmen
  • Nachträglicher Änderung der Verwaltungspraxis ohne Berücksichtigung des Vertrauensschutzes
  • Verfahrensfehlern wie fehlender Anhörung oder unzureichender Sachverhaltsaufklärung

Unabhängig von den Erfolgsaussichten

Die aufschiebende Wirkung der Klage verschafft Ihnen Zeit. Bei hohen Rückforderungssummen kann allein dieser Zeitgewinn die Klageerhebung rechtfertigen, da Sie so Ihre Liquidität schützen.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Frist notieren: Notieren Sie sich sofort das Datum, an dem der Bescheid zugegangen ist. Die Klagefrist von einem Monat beginnt an diesem Tag zu laufen.
  2. Bescheid prüfen: Lesen Sie den Bescheid sorgfältig und prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende.
  3. Rechtsrat einholen: Kontaktieren Sie zeitnah einen auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.
  4. Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen: den Rückforderungsbescheid, die gesamte Korrespondenz im Schlussabrechnungsverfahren, Ihre Buchhaltungsunterlagen.
  5. Nicht voreilig zahlen: Zahlen Sie nicht vorschnell zurück. Mit Erhebung der Klage wird die Zahlungspflicht ausgesetzt.

Fazit

Die Rückforderung von Corona-Überbrückungshilfen kann für Taxi- und Mietwagenunternehmen existenzbedrohend sein. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und zu nutzen.

Für bayerische Unternehmen gilt: Da es in Bayern kein Widerspruchsverfahren gibt, müssen Sie bei Erhalt eines negativen Bescheids innerhalb eines Monats direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Versäumen Sie diese Frist nicht – sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, sodass Sie während des gesamten Verfahrens keine Rückzahlung leisten müssen. Dieser Zeitgewinn kann entscheidend sein, um Ihr Unternehmen zu stabilisieren.

Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die Investition in professionelle rechtliche Unterstützung kann sich vielfach auszahlen – sei es durch erfolgreiche Abwehr der Rückforderung oder durch die Gewinnung wertvoller Zeit.

Weitere Informationen finden Sie unter www.überbrückungshilfe-netzwerk.de.


Über den Autor

Rechtsanwalt Dennis Hillemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg. Er berät bundesweit Unternehmen und Steuerberater bei den Überbrückungshilfen und vertritt zahlreiche Verfahren vor Gericht.

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Er hat das Netzwerk www.überbrückungshilfe-netzwerk.de gegründet und veröffentlicht regelmäßig Beiträge sowie Podcasts zu den Rechtsthemen der Corona-Überbrückungshilfe, auch in seinem Podcast „Recht im Ohr“.

Kontakt: Dennis.Hillemann@advant-beiten.com | Tel.: +49 40 688745-132

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