Mitgliederinfo – Februar 2024
Aus den großen bayerischen Städten wird gemeldet, dass die Einbruchdiebstähle bei abgestellten Taxen deutlich zugenommen haben. In der Landeshauptstadt München beispielsweise sind bis Ende 2023 über 50 (!) derartige Einbrüche aktenkundig geworden.
Die Täter vermuten anscheinend Wertgegenstände (z.B. Mobilfunktelefon, Tablet usw.) im Auto oder evtl. auch das Bargeld des Taxi-Geldbeutels, wenn dieser in Fahrzeug verbleibt.
Die Erfahrung aus diesen Straftaten lehrt uns, dass der Sachschaden häufig den Diebstahlwert übersteigt, nicht selten um ein Vielfaches.
Hinweis: Den eigentlichen Sachschaden können Sie über eine Teilkasko-Versicherung abdecken, die üblicherweise den vollendeten Einbruchdiebstahl am eigenen Kfz. übernimmt. Wichtig ist in diesen Fällen die saubere Dokumentation des Schadens per Foto und eine aussagekräftige Schadensschilderung sowie die Erstattung einer entsprechenden Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.
Verhindern können Sie ein solches, meist sinnloses Delikt häufig nicht, Sie können aber dafür sorgen, dass es das Diebesgesindel nicht ganz so einfach hat:
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