SIE HABEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III ERHALTEN?

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EINREICHUNGSENDE PAKET I DER SCHLUSSABRECHNUNG BIS 31. OKTOBER

Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe III kann seit Mai 2022 eingereicht werden und erfolgt nur über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten bis spätestens 31. Oktober 2023 (verlängert). In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. März 2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden.

In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt. Gegebenenfalls müssen Sie zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen oder erhalten nachträglich eine Nachzahlung.

Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe III in voller Höhe zurückzuzahlen.