Berufsgenossenschaft: BG-Verkehr senkt Beitragsfuß

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Rundschreiben Nr. 05/2024

Die BG-Verkehr hat einen wesentlichen Parameter zur Berechnung der Beiträge für das Umlagejahr 2023 neu festgelegt, den sogenannten Beitragsfuß.

Auf der Grundlage der Zahlen des vergangenen Jahres sinkt dieser Beitragsfuß auf 2,75. Zur Begründung wird angeführt, dass zwar die Gesamtausgaben für 2023 gestiegen sind, dass aber aufgrund der vorteilhaften gegenläufigen Entwicklung der Gesamteinnahmen sich eine überproportionale Erhöhung ergeben hat. In Summe konnte der Beitragsfuß entsprechend abgesenkt werden.

Auch der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten sinkt. Für 2023 liegt er nun bei 1,90. Die Lastenverteilung ist der interne Finanzausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften, um die von Strukturveränderungen besonders betroffenen Branchen zu entlasten.

Auch der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten sinkt. Für 2023 liegt er nun bei 1,90. Die Lastenverteilung ist der interne Finanzausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften, um die von Strukturveränderungen besonders betroffenen Branchen zu entlasten.

Mitglied der BG Verkehr

Hinweis zum Umlageverfahren: Jede Berufsgenossenschaft erhebt im laufenden Geschäftsjahr Vorschüsse, damit ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die laufenden Ausgaben im Bereich dieses Zweiges der gesetzlichen Sozialversicherung zu decken. Die Höhe der Vorschüsse wird vom Vorstand der BG festgelegt. Dieser orientiert sich an den Ausgaben des abgelaufenen Geschäftsjahres und an der Finanzprognose für das laufende Geschäftsjahr. Für das Jahr 2024 hat der Vorstand der BG-Verkehr den Vorschuss-Beitragsfuß auf 2,89 festgesetzt.

Der Finanzierungsaufwand der BG-Verkehr wird nach den gesetzlichen Bestimmungen im Umlageverfahren erhoben und nachträglich auf die bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen verteilt. Zu diesen Aufwendungen zählen beispielsweisen Rentenzahlungen an arbeitsunfallverletzte Versicherte oder Hinterbliebene, Kosten für medizinische Heilbehandlung, Ausgaben für Rehabilitationsmaßnahmen sowie auch der Finanzaufwand für Prävention und andere Leistungspflichten. Nach Angaben der BG-Verkehr lag der Gesamtfinanzaufwand für die genannten gesetzlichen Leistungen im vergangenen Jahr bei etwa 737 Mio EUR (!).


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